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einen (ebenfalls leer gebliebenen) Amtstitel; er ward zum Markgrafen des anMarken so reichen Herzogthums ernannt und tritt mit dieser Bezeichnungschon bei der Beurkundung des eben erwähnten Tauschactes auf, die, wiegesagt, bald nach 1061 geschehen sein muss. Am Anfang der siebziger Jahreerscheint sodann Hermann mit dem vollständigen Titel eines marchiomarcine Veronensis 33 °, und wenn auch sein Sohn andere Zusätze wählte, sohat doch Hermann III im späteren zwölften Jahrhundert durch seinen TitelMarkgraf von Verona neben dem des „Markgrafen von Baden" die Erinne-rung an das Reichsamt seiner Ahnen in Kärnthen in bestimmterer "Weisefestzuhalten gesucht, worin ihm auch seine Nachfolger noch bis in das spätere13. Jahrhundert hinein gefolgt sind.
Dass Hermann I thatsächlich die Veroneser Mark verwaltet habe, lässtsich nirgends erkennen und ist schon nach dem, was über seines VatersHerzogthum zu sagen war, entschieden mit in Abrede zu stellen. Eben darumkonnte Hermann, der noch lange Zeit unter den Söhnen Bertold's der einzigeneben dem Vater öffentlich hervortretende bleibt, auf anderem Gebiete dessenStütze werden. So erscheint er denn schon bald nach der Erhebung Bertold'szum Herzog, die diesen veranlasste die bisher verwalteten schwäbischen Graf-schaften abzugeben, als Graf des für das Zähringerhaus am meisten wichtigenBreisgaus und daher kommt es auch, dass ihm neben dem Titel als marchiozuweilen auch nur der dem Thatsächlichen mehr entsprechende des comesin den zeitgenössischen Aufzeichnungen beigelegt wird.
Als Graf und zwar alleiniger Graf im Breisgau erscheint Hermann inder Urkunde 331 vom 1. März 1064, in der König Heinrich zu Strassburg
330 In der hier zuerst für die Zähringergesehichte benutzten undatirten Urk. imRecueil des chartes de l'abbaye de Cluny. (Documents inedits sur l'hist. de France).Bd. IV. Paris 1888. No. 3448. S. 557. Vgl. über die Zeit der Urkunde und ihren Inhaltunten S. 102. (Ehe diese Urk. herangezogen werden konnte, war es unzulässig, schon Her-mann I bestimmt als Markgraf von Verona zu bezeichnen, da für ihn selbst nur der blosseTitel marchio vorlag und der Zusatz von Verona erst von Hermann III und dessenNachfolgern angewandt wurde. Ueber deren Titel vgl. Chr. Fr. Stalin I 551, II 305,317ff.) Verona war nicht nur die bekannteste der Kärnthner Marken, sondern auch dieeinzige, die zur Zeit des nominellen zähringischen Herzogthums noch in Verbindung mitdiesem war (vgl. oben S. 28 f.) und also als die einzige in Betracht kam. Die Karentaner-oder Steiermark war ununterbrochen und fest in den Händen der Lambacher und seit1056 der Ottokare, vgl. "Wahnsehaffe, 30—43; die MarkKrain zu Hermann's Zeit bei demGrafen von Ebersberg ("Wahnschaffe 43—56); Istrien (Wahnschaffe 56ff.) hatte bis zuseinem Tode 1070 der Markgraf Ulrich inne, für dessen Söhne dann anscheinend eine Vor-mundschaft eintrat. (Die königlichen Verfügungen St. 2800, 2802 u. 2803 haben nichtsmit dem zähringischen Hause zu thun.)
881 MJÖG V 405f. St. 2642a. (Ueber den Inhalt der Urk. und die breisgauischenOrte darin A. Schulte, Habsburger Studien MJÖG VII 1—8.) „. . . . item in comitatuHerimanni comitis et in pago Brisergoviae . . .". Da die betr. breisgauischen Orte in Her-