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Geschichte der Herzöge von Zähringen
Entstehung
Seite
82
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82 1077.

es öffentlich jetzt 259 ; das Grafenamt im Breisgau,das durch rechtsmässigesUrtheil Bertold, jetzt nicht mehr Herzog, aberkannt worden war" 26 ", bliebeinige "Wochen erledigt. Ueber das Weif aberkannte Baiern verfügte er nochnicht sogleich, was auf Otto von Nordheim's Entschlüsse berechnet sein mochte;ebenso wenig über das Herzogthum Schwaben.

Seit der kläglichen Fahrt des Gegenkönigs von Mainz nach Schwabenhatte sich Bertold zurückgehalten, an Rudolf's Tagen und Zügen nicht theil-genommen und ruhig auf seinen Burgen gesessen; das war von Heinrichund den Seinen nicht beachtet worden, und wenn es beachtet war, so wardoch zu viel böse Kunde über den Zähringer an des Königs Ohr geschlagen,als dass es zu mehr als etwa zu einer Milderung im Verfahren 201 oder Urtheilund dass es zur Hintenansetzung dieses oder gar zum Versuch einer Ver-ständigung hätte führen können. Ob eine Ladung zu des Königs Gericht anBertold gelangt ist, wissen wir nicht-, es scheint kaum so. Nun also brachteman dem Herzog, wie Rudolf und Weif, die Kunde von dem Ulmer Spruch: SeinHerzogs-, sein Grafenamt war ihm genommen 262 und Anderen theils gegeben,theils zugedacht, nur seines Hauses Eigengut hatte man ihm resp. seinem Sohne,seinem Hause noch gelassen und auch über jenem Eigenthum und über seinemeigenen grauen Haupte schwebte weitere vernichtende Kriegsnoth. Das hatden alten Zähringer noch einmal aufgerüttelt aus der Zurückgezogenheit undUnthätigkeit, aus dem Stillverhalten und Abwarten; war doch Rudolfs fastaufgegebene Sache jetzt für ihn selber das Einzige geblieben. An Unter-werfung knüpfte er keine Gedanken und keine Hoffnung; er war entschlossenerdenn je, an Rudolfs Seite zu kämpfen, mit ihm zu bestehen oder zu fallen. Ersammelte, was er konnte, an Mannen und Reisigen und führte die dem Gegen-könig zu; dasselbe that Weif. Aber was sie beide und Rudolf selbst zusammen-bringen konnten, es reichte doch kaum an 5000 Kämpfer heran; und deshalbbestanden sie alle ?tn , die Herzöge, Grafen und Ritter, darauf, dass Rudolf

250 "Wenn nämlich die Urk. St. 2800 etwa erst in dieser Zeit ihre kanzleiraässige Be-urkundung gefunden hat. Sogar ihre Intervenienten wären dabei noch zur Hand gewesen.

200 Urk. St. 2805. iusto iudieio sublatum.

201 Ich finde keine Vergehung von zähringischem Hausgut, wie sie später wenigstensbei den Besitzungen Rudolfs (St. 2815) doch, und wie wir annehmen müssen, willkürlich,andererseits wieder nur zum Theil geschah; auch erscheint ja später Bertold II im Haus-gut durchaus nicht geschmälert oütr angegriffen. Dieselbe Schonung des Hausguts findenwir Weif gegenüber, bei dem auch nur die königlichen Verleihungen betroffen wordensind, vgl. Bertold Ann. 298 u. Urk. St. 2810 Mon. Boica29, 1 200f.

26J Anhänger und Chronisten der gregorianischen Parthei haben darum natürlichnicht aufgehört, Bertold auch weiterhin als Herzog zu bezeichnen. Auch Gregor spricht1079 von Gebhard als dem Sohne Bertaldi ducis Jaffe II 553.

863 ditcum (das können nur Bertold u. "Weif gewesen sein) comitttmque suorum neenontotius militiae suae .... constitutione. Bert. Ann. 298.