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Geschichte der Herzöge von Zähringen
Entstehung
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81
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Der Ulmer Spruch. 81

ganzen; dann machte er sich nach Hirsau davon, wo er das Pfingstfest be-ging 252 . König Heinrich aber hielt Hoftag im schwäbischen Ulm, wo dieGegner so oft ihre Pläne gegen ihn berathen hatten; hier zu Ulm setzte ersich in diesen Tagen 253 zwischen Ostern und Pfingsten die deutsche Kronefeierlich aufs Haupt, dann hielt ernach schwäbischem Volksrecht" Gerichtüber Rudolf, Bertold, Weif 254 und die schwäbischen Vornehmen, die zu ihnenstanden: des Gerichtes Spruch erkannte sie des Todes schuldig 255 und sprachihnen ihre Würden und ihre Lehen ab. Wir wissen nicht, wer die Richter ge-wesen sind, die den Achtspruch über Bertold gefällt haben; Liutold von Kärn-then und Wratislaw von Böhmen begleiteten von Bertold's Standesgenossen diekönigliche Heerfahrt, auch der Bischof von Osnabrück und der Bischof vonZeitz (Naumburg) waren noch und Embricho von Augsburg und Andere warenvielleicht schon bei dem König; dazu waren schwäbische Grafen anwesend 250 .Fecit senlentialiler adludicalos damnari" drückt sich Bertold vonReichenau aus; mehr Aufschluss giebt, dass er nicht von den Eigengüternder Gebannten, sondern nur von ihrenWürden", das will sagen ihren Herzog-thümern und Grafschaften spricht; demnach hat ein L e h e n g e r i c h t 257 ge-sprochen über die Brecher der Lehnstreue, deren vom Reiche gehende Aemterdurch den Spruch an das Oberhaupt zurückfielen, das sie sogleich neu aus-zuthun begann 258 . Ueber Kärnthen hatte Heinrich ja schon verfügt oder that

t6S Bernold 434.

2BS Bernold 1. c. Dass es noch nicht am Pfingstfeste (4. Juni) selbst war, zeigt Ber-told's Ausdruck: his postpaschalibus diebus.

264 Bertold Ann. 295. (Weif ward ja auch, obgleich Azzo von Este's Sohn, zu derschwäbischen Familie seiner Mutter gerechnet, die um Ravensburg uud Altdorf die Stamm-güter unter ihren weitverstreuten Allodien besass). Aber der Annalist irrt sich wohl.

255 Dies Todesurthefl übernehme ich nicht ohne grossen Vorbehalt aus Bert. v.Reichenau. Für Rudolfs Person allein findet sich eine weitere Bestätigung des Tode6-urtheils durch die Urk. St. 2815: tarn vitae quam rerum proscriptus et dampnatus.

«so ygj (jj e rjrlc. St. 2800, die Liutold, sowie den Osnabrücker und Zeitzernennt, mit St. 2802 u. 2803 vom 11. Juni, Nürnberg, in der Liutold, Wratislaw, Em-bricho, der üsn abrücker, Eichstädter, Naumbu rger und Prager Bischof, der Pfalzgrafund Markgraf Diepold Intervenienten sind. Liutold's Begleitung des Königs ist also nichtbloss durch die St. Galler Annalenexcerpte bezeugt" (Meyer von Knonau's Ausgabe derContinuatio Casuum S. Galli Mitth. z. vaterl. Gesch. St. Gallen. Bd. XVII [NF. VII] S. 45 u. 46Anm. 123.) Markgraf Diepold von Giengen also wird St. 2802 u. 2803 durch Nennungunter den Intervenienten emporgehoben. Otto von Nordheim ward 1070 von Sachsen ge-richtet, Heinrich der Löwe später verlangte als Weife von Schwaben gerichtet zu werdenund diese und andere Analogien würden durchaus für ein aus Sehwaben zu bildendes Ge-richt sprechen, falls es sich eben überhaupt um ein landrechtliches Verfahren gehandelthätte und nicht vielmehr Ulm nur zufällig der Gerichtsort geworden wäre. Was unter denDreien Rudolf betraf, so waren seine Stammesgenossen ja gar nicht die-Schwaben, sonderndie Burgunder. So fällt dies Beispiel in Waitz' Vfg. VIII 19 aus.

267 Eines der frühesten Beispiele. Möglicherweise beide Verfahren neben einander.

** 8 quibiu confeslim nonnullos suorum beneßeiatos ditavit. Bert. Ann. 295,Ueyck. g