Reich und Kirche. 33
kröne bei Seite schob, die unter Heinrich III die Nachfolger Petri einfach be-stimmt und deren Recht auch noch bei der Erhebung Victor's II, die factischdurch Hildebrand und seine Freunde geschah, nicht ganz hatte umgangenwerden können. Als danach Nicolaus II im Sommer 1061 gestorben war, dahatte Hildebrand selber, hinwegschreitend über den im Wahldecret noch ge-wahrten debttus horior der Kaiserkrone, Alexander II erhoben, dem derentrüstete kaiserliche Hof, noch unter Agnes' eigener Leitung, auf der BasierOktobersynode 1061 im Sinne des Reiches und der hierauf hin drängendengrossen antihildebrandischcn Parthei in Italien und Rom den Papst Oadalusentgegenstellte. Letzterer aber unterlag bald genug zu Rom und als das ge-schah, befand sich auch der deutsche König und die Regierung schon bei Anno,in höchst bedeutsamerWeise in gerade des Mannes Ge walt, der mit seinen Freun-den, wenn auch noch nicht der Person und der Parthei, noch nicht der auf dieBefreiung von der Reichsgewalt gerichteten Tendenz, so aber docli den hier-archischen Bestrebungen Hildebrand's aus sich selbst heraus nahe genug stand.
Schon vor dem Tage von Kaiserswerth hatte sich Gunter von BambergAnno genähert; nach dieser Zeit verkehrte er noch um so lebhafter mit demLeiter des jungen Königs.
Ein Brief von ihm aus^dem Spätsommer 1062 93 , der den Kölner voreinem Anschlag des Mainzer Erzbischofs und anderer Nebenbuhler warnte,ist es, der eine besondere Wichtigkeit für uns dadurch hat, dass er zugleicheine Erwähnung des Herzogs von Kärnthen enthält: Gunter schreibt, erwolle die ihn so aufregende Angelegenheit mit dem Grafen N., nachdemer (Gunter) zu Anno gekommen sein werde, vor allem nach dessen Meinungund nach des Herzog Bertold's Rath zur Erledigung gelangen lassen 94 .
03 Jaffe Bibliotheca rerum Germanicarum V 46 ff. Giesebrecht III 4 1095 hält inneuer Beweisführung seine Ansetzung dieses (auch von ihm S. 1240f. abgedruckten) un-datirten Briefes aus dem Codex Udalrici auf den Spätsommer und damit seine Deutung desInhalts fest, während Floto I 195, Lindner, Anno S. 28, 32,104, Mehmel Excurs I S. 75ff.denselben in den Anfang des Jahres 1062, in die Vorbereitungszeit des Königsraubeshinaufrücken wollten (worin sich ihnen nun aber wieder Meyer von Knonau I 275, dochohne nochmalige Darlegung anschliesst).
04 „ex vestra praeeipue sententia et ducis B. consilio". Die Deutung auf Bertoldist die nächstliegende und auch in der That die herkömmliche, nur Mehmel S. 78 möchte„ducis Baioarioi-um" auflösen. Das ist ganz unwahrscheinlich, schon durch die offeneNennung des Baiernherzogs in demselben Brief an anderer Stelle. Ferner kürzt man durchAnfangsbuchstaben in Urkunden und Briefeu wohl Personen-, aber nicht Völkernamen ab.Mehmel könnte sich nach eigener Angabe Bertold's Erwähnung nicht erklären. DieserGrund fällt aber auch fort. — Im Gegensatz zu den höherstehenden Personen hat der An-fertiger des Codex Udalrici die 3 Grafen in diesem Briefe mit N., nicht mit dem Anfangs-buchstaben ihres Namens bezeichnet, vielleicht weil seine Vorlage sie selber nicht durchden letzteren benannte. — Kann man die Urk. St. 2608 mit der von Gunter am Schlüssedes Briefes betriebenen Sache zusammenbringen?
Heyck. 3