64 Eberhard Freiherr von Künssberg
das klingt rituell. Demnach werden wir Beispiele aus dem außer-rechtlichen Volksbrauch heranziehen müssen. Es sind Fälle desAbwehrzaubers, die sich uns da bieten. Man steckt ein Messer indie Erde, um sich beim Baden gegen den Nix zu schützen 1 , umeinen Schwärm Kraniche aufzulösen 2 . Wo man die ersten Flachs-körner aussät, da steckt man ein Messer hinein 3 ; ebenso schütztman die Erbsensaat 4 . Damit ein Toter kein Vampyr wird, stecktman ein Messer in die Erde 5 . Der Fuhrmann steckt sein Taschen-messer zwischen den Pferdefüßen in die Erde, um den verhextenWagen vorwärts zu bringen 6 . In der Saga von Olaf Tryggvason 7wird ein Fall erzählt, wie einer noch nach seinem Tode ein Messerin die Erde steckt: In einer Gruppe von Gefangenen, die nach-einander geköpft werden, sagt einer: „Ich habe hier ein Dolch-messer in der Hand, und ich werde es in die Erde stecken, wennich noch etwas weiß, nachdem mir der Kopf abgeschlagen ist."Man hieb ihm den Kopf ab, und der Dolch fiel nieder zur Erdeaus seiner Hand. — Doch alle diese Fälle erleichtern uns nicht dasVerständnis des erwähnten Rechtsbrauchs. Näher kommt vielleichtdas „Auftun des Wundsegens": Wenn man ein Messer in die Erdesteckt und dann damit verwundet, dann ist der Wundsegen desGegners unwirksam 8 . Und noch näher steht der Aberglaube, daßderjenige vor Gericht Recht behält, der ein Messer ohne Scheideeinsteckt 9 . Befriedigend und zur Klärung ausreichend sind aberauch diese Dinge nicht. Der Messerbrauch auf dem Holtding desDelbrücker Landes ist ein selbständiger Rechtsritus und einst-weilen noch ungeklärt.
1 Heckscher, Volkskunde des germanischen Kulturkreises, 382; Laist-ner, Rätsel der Sphinx I (1889), 109.
2 Heckscher a.a.O.
3 Sartori, Sitte und Brauch II (1911), 110.
4 Ebenda II 67.
5 Handwörterbuch des deutschen Aberglaubens VI, 189.
6 Ebenda.
7 peir väru svä bundnir, al einn slrengr var snüinn al fölum allra peirra:dälk hefi ek i hendi, ok mun ek stinga i jöräina, ef ek veit nökkul, pä er höfuäiler af me'r. Höfud var af peim höggvit, ok feil nidr dälkr or hendi honum. Heims-kringla ed. Linder og Hagson, 1870, I 164. Der deutsche Text oben nachder Übersetzung in: Thule, zweite Reihe, Bd. 14, 246.
8 Grimm, Deutsche Mythologie, 4. Ausgabe, III 317.
9 Ebenda III 444, nr. 295.