16 Eberhard Freiherr von Künssberg:
Es wird im einzelnen nicht gesagt, warum diese oder jene Farbegewählt wurde 1 , ob irgendeine Absicht damit verfolgt wurde. Manwird beim Elfenbeingriff zunächst an das Vornehmere, Wertvolleredenken; doch ist daran zu erinnern, daß weiß und schwarz auchim Aberglauben eine Rolle spielen und daß Messer mit schwarzemGriff für Zauberzwecke dienlich waren 2 . Im übrigen war die Be-schreibung des Traditionsmessers auch zweckdienlich für ein etwaspäter notwendiges Wiedererkennen.
Michelet 3 berichtet von einem Fall aus Troyes vom Jahre1087, wo ein junger Mann, bestürzt vom plötzlichen Tode seinesVaters, welcher Kirchengüter an sich gerissen hatte, ein schwarzesMesser auf den Altar legte. Da kann die Farbe zum Bekenntnisder Schuld gewählt worden sein.
Urkunden aus früherer und aus späterer Zeit sprechen voneinem Messer, dem die Spitze abgebrochen ist, per costello piziofracto*, coltellum fractum 5 , cultellum sine cuspide 6 . Desgleichen istunter einem cultellum plicatum' oder cultellum flexum 8 ein Messermit abgebrochener oder doch verbogener Klinge zu verstehen. In-wieweit jedoch auch cultellus curvatus 9 oder incurvatus 10 dasselbebedeutet, oder ob damit ein krummes Messer gemeint ist, möchteich einstweilen dahingestellt sein lassen. Wenn vereinzelt nur derGriff erwähnt ist 11 , so war wohl beim Brechen der Klinge ein zukleiner Rest übrig geblieben. Man hat absichtlich gebrocheneMesser für die Rechtshandlung verwendet. Das lehren uns die Ur-kunden, aus denen eindeutig hervorgeht, daß die Messer erst ge-legentlich des Geschäftsaktes gebrochen wurden. Das Brechen wird
1 H. Mitteis, Lehnrecht und Staatsgewalt, 1933, S. 509.
2 Siehe § 16, 2.
3 Origines du droit Frangais, 1837, S. 182.
4 836 Cod. Dipl. Langob. nr. 127. cultello pilzio fraeto 842 ebendanr. 146. Brunner, Rechtsgeschichte der Urkunde, 1880, S. 105 denkt andas rhätische Piz, Bergspitze. Vgl. Meyer-Lübke, Romanisches etymologi-sches Wörterbuch, nr. 6545.
5 1075 Du Cange IV 411. Baildon, Setected Civil Pleas I (1200—1203),nr. 16.
6 s. S. 15, Anm. 12.
7 1079 Du Cange IV 413. per coltellum perlicalo 841 Pertile, Storiadel diritto Italiano 2 IV (1893), 229.
8 1262 Du Cange IV 414. cultellum flessum 1358 ebenda.
9 1101 E. Mayer, Einkleidung 56.
10 cultello incurvalo 1062 Du Cange IV 413.
11 cum manubrio cultri Du Cange IV 416.