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Messerbräuche : Studien zur Rechtsgeschichte und Volkskunde
Entstehung
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6 Einleitung

Rund zwei Dutzend Fälle sind es, in denen uns das Messerim Rechtsbrauch begegnet, das heißt im Zusammenhang und Zu-sammenspiel mit einem rechtlich bedeutsamen Vorgang. Diese ver-schiedenen Anwendungsfälle berühren sich teilweise und erleichternso ihr Verständnis. Zunächst aber ist es eine beinahe kaleidoskop-artige Buntheit, die fast verwirrt. Das Messer wird geschenkt, über-geben, geworfen, gebrochen, über die Tür gesteckt, in die Erde ge-steckt, schön gemacht, gewaschen; es dient zur Kraftprobe, alsZeichen des Einverständnisses und als Strafwerkzeug. Auf einengemeinsamen Nenner lassen sich die Fülle der Fälle freilich nichtbringen; um so weniger, als noch nicht alles geklärt ist.