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Rechtsbrauch und Kinderspiel : Untersuchungen zur deutschen Rechtsgeschichte und Volkskunde
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50 E. Frh. v. Künssberg:

§75. 3. Außerordentlich viel Anklang an das Strafrecht finden

wir im Kinderspiel. Verbrechen und Strafe, Außergewöhnliches,Verbotenes sind offenbar in besonderem Maße geeignet die Phan-tasie zu beschäftigen, das Interesse zu fesseln; ähnlich wie dieRäubergeschichten, Kriminalromane immer wieder ihre Anzie-hungskraft ausüben. Es gibt Spiele, die strafbare Handlungennachahmen (meist Neckspiele) und dann wieder Spiele, die ihrVorbild im Strafvollzug haben, also Strafen wiedergeben oderdoch ihren Namen aus diesem Gedankenkreis entlehnt haben.

§ 76. Ewig jung sind unter den Fangspielen das Räuberlesspiel, der

Kampf zwischen dem Verbrecher und seinen Verfolgern. Bezeich-nend dabei ist, daß der Räuber in aller Regel das größere Ansehenhat, der tapfere Held ist, ähnlich wie ja auch in der Volksdichtung,in Volkslied und Sage der Friedlose, Friedbrecher in der Mehrzahlder Fälle die Sympathien für sich hat.

§ 77. Beim Räuberspiel wird meist schon zu seinem Beginn die Tat,

wegen welcher der eine Spielgefährte oder deren mehrere verfolgtwerden, als geschehen angenommen. Dann gibts aber wieder Spiele,bei denen ein Frevel, eine Rechtsverletzung erst zu geschehen hat.So wird z. B. verbotener Grund betreten oder auf fremdem BodenObst gepflückt, Gold und Silber gesammelt oder sonst irgend etwasVerbotenes getan und damit das weitere Haschen eingeleitet 1 .

1 Z. B. ein Stück des Spielplatzes wird abgeteilt; darauf steht derPfänder. Die anderen springen so oft sie können aufs verbotene Land undrufen

Herr P'ander, Herr P ander

Ick bün up din Lander".

Der Pfänder sucht sie nun zu fangen (Handelmann, Volks- und Kinderspielein Schleswig Holstein, S. 67). In gleicher Weise heißts auchVader, ik bünop din land" oderKönig ich bin in deinem Land" ebd.; Böhme, Kinder-lied, S. 580; Singer, ZVk. 13 (1903), 61; Drost, Nl. Kinderspel, 14ff. Wennein Sandhaufen oder kleiner Hügel verteidigt wird, so heißt das Spiel auchBurgspiel. Vgl. das Bild von 1632 bei Bolte, ZVk. 19 (1909) 397 und dieVerse dazu: ebd. S. 398:

Der Knab schreyt auss: Ich bin Burckhard

Vnd steh allhie, mein Feind erwart.

Die andern lauffen so lang vmb,

Biss einer auch so hoch nauff kumb.

Nicht änderst geht es in der Welt,

Da einer steht, der ander fällt:

Jeder verwahrt seinen Misthauffen,

Kompt ein stärkerer, so muss er lauffen".