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Rechtsbrauch und Kinderspiel : Untersuchungen zur deutschen Rechtsgeschichte und Volkskunde
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Rechtsbrauch und Kinderspiel. 37

derem Maße für die Untersuchung, ob.und was für Rechtsgedankenin ihnen enthalten sind, ob durch sie etwa die Kinderstube Rechts-altertümer überliefert.

Goethe hat erkannt:Selbst wenn die Welt in ihrer Gesamt-heit fortschreitet, muß die Jugend stets von vorne anfangen und alsEinzelmensch die Hauptbegebenheiten der Weltkultur wieder durch-leben". Da sich von unserem Kulturbesitz nichts physisch ver-erbt, muß er von jedem Individuum aufs neue erworben werdenund dieser Erwerb geht zu einem sehr wesentlichen Teile spielendvor sich 1 . Es ist nur ein Weiterdenken dieses Gedankens, wennman versucht hat Steinzeit, Bronzezeit usw. in der Entwickelungder Kinder wiederzufinden, und wenn z. B. Hutchison unterschei-den will: i. Jagd-, Fang- und Kriegsspiele, 2. Hirtenspiele,3. Ackerbau und Gartenspiele, 4. Handelsspiele, bei denen Tauschund Sammeltätigkeiten ausgeübt werden 2 . Gleichgültig nun, wieman sich zu dieser Entwicklungstheorie stellt, und ob man zudiesen Arbeitsspielen noch mit Wunöt die Kultspiele treten läßt,die eine Nachahmung von religiösen Handlungen sind, jedenfallswird man die hervorragende Bedeutung des Nachahmungstriebesim Spiele der Kinder zugeben müssen. Man könnte ebensoguteine eigene Gruppe von Rechtsspielen bilden, in denen sich ehe-malige Rechtsbräuche erhalten haben oder auch neuere Rechts-bräuche nachgespielt werden. Es gibt bewußte und unbewußteRechtsspiele 3 . \

Ohne den Nachahmungstrieb gäbe es kein Erlernen, keineÜberlieferung, keine soziale Vererbung, die von aller physischenVererbung unabhängige Überlieferung erworbener Gewohnheitenvon Generation zu Generation 4 . Es bedarf das keines besonderenBeweises, daß wohl jede Tätigkeit der Erwachsenen, die von Kin-dern beobachtet wird, von diesen auch im Spiel nachgeäfft undeingeübt wird. Das Spiel ist ja so häufig eine Vorübung fürsLeben. So haben zu allen Zeiten die Kinder dem Ernst des Lebensmit ihrem Spiel ein frohes Spiegelbild entgegengehalten. Daherdas Kaufladenspielen, Schulspielen, das Zahnarztspielen usw. WennKinder das öffentliche Rechtsleben beobachten können, so werden

1 Groos, Spiele der Menschen, S. 515.

2 Clapar:ede, Kinderpsychologie, übersetzt von F. Hoffmann, 1911,195.

3 Beispiele: Schläger und Dieb (unten §88), Asyl (unten §102).

4 Groos, Spiele der Menschen, S. 362ff.