Rechtsbrauch und Kinderspiel. 35
läge mit Heranziehung aller psychologischen und pädagogischenLiteratur und der Quellen wünschenswert. Da würden die rechts-philosophischen Fragen nach dem Anfang und der Entwicklungdes Rechtsgedankens in der Kinderseele ihre Antwort finden,Fragen nach der Entwickelung von den zarten Keimfäden unklarerVorstellungen bis zum scharf entwickelten Rechtsgefühl, bis zumEmpfinden von Recht und Unrecht usw. Wie steht es um Selbst-erhaltungstrieb, Selbstverteidigungstrieb, Rechtsvorstellungen derKinder, Rechtsverhältnisse unter Kindern, gesatztes und Gewohn-heitsrecht, Rechtssatzung, Privatrecht, Strafrecht usw. ?
Nicht zum wenigsten Vorteile hätte die Rechtsgeschichte vonsolchen Untersuchungen. Freilich dürfte man dabei nicht völligneue Ergebnisse oder Entdeckungen erwarten, wohl aber wertvolleBestätigungen von bereits Bekanntem 1 und zwar von einer ganzneuen Seite, noch dazu meist mit Beweismaterial, das jederzeitnachgeprüft werden kann, da die Kinderspiele ja um uns leben undweiter überliefert werden. Eine besondere Schwierigkeit sind dieargen Entstellungen und Veränderungen, denen die Spiele im
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1 Singer, ZVk. 13 (1903), 179.