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Urkundenbuch des Stiftes St. Gereon zu Köln
Entstehung
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645
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S. Gereon. — Marginalnotiz: Exocutum contra nunoium et iudices in Fremer-storpf per me pastorera ibidem a. 1600, 7. Maii. — Dorsalbemerkung: Ootoiurnalia prope Neurait sita libera ab omnibus contributionibus.

675.— 1602, August 5., einigen sich die Abtei Deutz und dasS. G. dahin: „vor das erst, dass wolgem. hern dechandtund capittiül zu St. Gereon wegen ihres hoffs zu Endtz, dasBuchelsguett genandt, einen lehnman und geschworn uf er-nandten hern abdtz, priors und conventz hoff zu Westhoffenzu stellen, und eine pferdtz churmude zu verrichten schuldighund verbunden sein mit verpflichtungk, so offt und jedermalleine empfahende handt verstirbt, eine newe angesetzt, dasgen. pferdtz churmude mit vier goltgulden churf. wehrung be-zalet, geloset und verthadiget und jarlichs zu gebührlicherzeitt in termino Remigii ein halb malter haberen und achten-halb schillingh colnisch nach hoffs recht und gewohnheit erlegtund darüber oder hoher nicht beschweret werden sollen. Zumanderen sollen auch wolg. hern Dechandt und capittull zust. Gereon und ihre nachkommen ihrer kirchen weingardtenzu Endz gelegen, ahn und auff den vorschr. herrn abdz, priorsund convents hoffe zu Westhoffen gleicher gestalt mit dar-stellungh eines lehenmans und geschworen oder Vorgengersempfahen und eine kuhe churmude mit drey goltgulden churf.muntzen und jarlichs zwolff colnische weispenningh verrichten.Zum dritten ald weill und nachdem wolg. hern dechandt undcapittull des freien edlen stiffts zu St. Gereon auch mehr-erwehnten hern abdten, prioren und conventen zu Deutz vanmehrentheill ihrer vorschr. Weingarten zu Endz jarlichs denzehendten zugeben vann alters hero und noch schuldigh sein,sollen ihre Ehrw. W. und G. nun und alle wege hinfuro vonitzlauffenden . . jare anzufahen denselben mit sieben reichs-thalern churf. wehrung auf den termein Remigii gegen gebur-liche qnittung zahlen, vergnügen und entrichten." — Es siegelnder Dechant und Convent von S. Gereon und der Abt und Conventvon Deutz.

Original im St.-A. zu Düsseldorf; von den vier Siegeln ist nur das desDeutzer Conventes wenig beschädigt, die andern sind ab oder fast ab. — DazuTransfix von 1609 April 1., in -welchem mit Bezug auf vorstehenden Vertrag