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662.— 1553, März 1., bekundet Catharin Mulners zu Nyell(Wwe von Andries Mulners) dass sie von DK. des Stifts S. G. derenAckerland zu Nyell in Jahrpacht erhalten hat. Gemäss der wörtlichaufgenommenen „Verschreibung* der DK. hat die Pächterin „mit6 nbertzelter Joachimsthalern drogenweinkauffs" erhalten imganzen 21 x ' 2 Morgen: 12 M. „ligen zu Reinwart längs 17 M.sanct Agacien, Magdalenen altar im Dhomb zugehörig, undnach Collen Avart längs dye jonffern sanct Maviren, item3 M. längs dye itzvurss. jonffern ind mit der nederstensiden längs der theutscher Herren landt, dann noch 1 M. (Cluis-gen M.), J^' 4 M., DJ» M. und 3 M., bei denen als Angränzer ange-geben sind Altenberg, HerrSnleicham und die s. Maviren. Die Pacht-zeit beträgt 12 Jahre, der Pachtzins 5 Mltr Roggen, jährlich zus. Bemeis auf die „kornleuf von S. Gereon zu liefern. Die Päch-terin muss das Land gid bauen, „in den gewonlichen sehedenund gewanden halden, und nit huirseihen auch niemantendavon aussthun" und Stroh und Dünger, der auf ihrem Hofe ge-wonnen wird, nur zum besten des Pachtlandes verwenden. Wird dieFrucht durch Misswachs, Hagelschlag oder Heerzüge stark geschädigt,so wird das Kapitel, wenn dasselbe 8 Tage vor der Ernte davonbenachrichtigt wird, den Pachtzins für das Jahr vermindern. DiePächterin hat 2 Bürgen gestellt für die Einhaltung der Bedingungen.— Der Schultheiss von Merhetn, Heinr. Bast von Uda hat an dieUrk. der Pächterin sein (noch vorhandenes) Siegel angehängt.
Original im Archiv von S. Gereon.
663.— 1558, Aug. 2., bekunden DK. von S. G. Folgendes.Der verst. Priesterkanonich von S. G. L. Maes, hat 1521, Sept. 17.,dem Stifte eine Jahrrente von 7 Goldgulden mit 150 dergleichen ab-gekauft; letztere Summe ist verwandt tcorden zur Auslösung desHofes Grevinckhoven bei Soest aus der Pfandschaft des Patrocli-Stiftes zu Soest, welches dem Stifte S. G. 1000 Goldgulden zur Er-werbung des Schallengutes zu Gunterstorff geliehen hatte. Laut eines„Transfix oder wilbrifs" des L. Maes hat dieser nun jene Bentevon 7 Goldg. 1522, Mai 3., dem Symon uff dem Struch von Lo-brich, ebenfalls Priesterkan. an S. G. verkauft, und letzterer hat dieBente dem Stifte übergeben, um für sein, seiner Eltern und FreundeSeelenheil und zur Mehrung des Gottesdienstes „eine erbliche sin-