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Urkundenbuch des Stiftes St. Gereon zu Köln
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oder dem sonstigen bereiten Eigentum des Stiftes verteilen; Prälaten,Kanoniker und celebrierende Vikare sollen jeder dieselbe Quote er-halten, die andern anwesenden Vikare, Chorale und Glöckner je1 Schilling. Wird die Memorie in 1 Jahre nicht gehalten, so kommendie 2 X \ % Schilling für das Jahr dem Pastor von S. Christoph zu gute,der dann die Memorie in seiner Kirche mit Hinzuziehung von 6 Prie-stern die auch alle celebrieren müssen feiern soll.Original (mit Siegel) im Archiv von S. Gereon.

1504, April 1., bekunden DK. von S. G., dass sie von den fünfTestamentsexekutoren ihres verst.ad scolas" begrabenen MitkanonikersJoh. Cluyt: Dietrich von "Wied Dechant, Joh. de (Jampana Kanoniker, Joh.Ryne Kanoniker, Joh. Lasphe Vikar, alle 4 von S. G., und Joh. Cluyt iuniorVikar von S. Aposteln 60 Goldgulden erhalten und zum besten ihres Stiftesverwandt haben. Dafür soll jährlich im April für den Erblasser in S. G.nach gewohnter Weise eine Memorie gehalten werden, und der Präsentiardabei 2 Mltr "Weizen oder 12 Köln. Mark verteilen: Prälaten, Kanoniker undcelebrierende Vikare erhalten je dasselbe, die übrigen Vikare, Chorale undGlöckner je 1 Schilling. Original (mit Siegel) im Archiv von S. G.

639. 1506, Sept. 2. (Mittwoch nach sant Johanns tagdecoll ationis") zu Heidelberg, beurkundendie Burgermeistere, Rateund Burger und die gemeinde gemeinlich arm und reich zuAltzey und die Burgermeistere, Rate und die gemeinde ge-meinlich der deler 1 ) Bacharach, Diepoich, Stege, Manbach undCaube", dass sie von denDechen und capittel des stieffts zusant Gereon in Collen als pflegern des sant Gereonsaltars indemselben stiefft" erhalten haben 500guter und geber, swereroberländischer (Gold-)gulden", und dass sie diese Summe sofortihrem Herzog Philipp übergeben haben. Sie bekennen dafür an dieHerren von S. G. jährlich in 2 Terminen 25 ders. Gulden zahlenzu müssen, so lange bis sie das Kapital werden gezahlt haben. Diean S. G. zu zahlenden Gulden müssen von derselben Güte sein, tviedie erhaltenen: nämlich 19grade" feines Gold haltend. Für denFall der Nichteinhaltung der Bedingungen werden Strafen festgesetzt.Herzog Philipp bestätigt den Inhalt der Urkunde und verspricht fürdie Einhaltung der Bedingungen zu sorgen, bezüglich mit dieser Sorgeseine Zollschreiber zu Bacharach und Caub zu betrauen. Der Herzog,