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605.— 1475, Oct. 14., bekunden DK. von S. G. in einem imgewöhnt. Saale ad hoc gehaltenen Kapitel, dass sie den Testaments-vollstreckern des verst. Scholasters Joh. von Spull Dr. utr., nämlichihrem jetzigen Scholaster Willi, de Leydis Dr. decr. und Joh. PfuyssDr. in leg. — welche beide Priesterkanoniker an S. G. sind — eineRente von 16 rh. oberländischen Gulden lastend auf den Gütern desStiftes für 400 derselben Gidden — wovon 1 — 4 Köln. Mark ist —verkauft haben, dass sie ferner diese erhaltene Summe zum Rückkaufeiner Rente von 20 Gulden verwandt haben, welche sie vor mehrernJahren wegen dringender Not ihrer Kirche dem Köln. Bürger CristianEdelkynt verkauft hatten, dass gemäss dem Wunsche des Erblassersund der Anordnung der 2 Executoren im August, als dem Sterbe-monat des J. v. Spidl, im November, im Februar und im Mai jedesJahres die Memorie des Verst. „cum candelis vigiliis missis etcommendacione" gehalten icerden soll, dass dabei den gegenwärtigenKanonikern aus der gen. Rente je 6 Schillinge, den einzelnen Vikarenund andern am Chordienst Beteiligten — soweit sie an den Vigilienteilnehmen — je 12 Denare, den celebrierenden Vikaren ausserdem2 x j 2 Seh. und den letztgenannten, wenn sie mit den Herren das Grabdes Erblassers besuchen, noch je 6 Denare gezahlt icerden sollen; vonden Vikaren wird dabei jedoch vorausgesetzt, duss sie den Rektor dervon dems. Joh. v. Spull dotierten Kapelle S. Helena zur Kapelle x )und zur Teilnahme an den gemeinsamen Einkünften der Vikare zu-lassen — ividrigenfalls sollen ihnen bei jeder Memorie für die. Teil-nahme an den Vigilien nur je 8 Denare und sonst Nichts gegebenwerden, in diesem Fcdle soll aber der Rektor der Kapelle S. H. noch4 Mark für Messen, oder wenn kein Rektor da ist, sollen für die4 Mark von andern Priestern an jedem der 4 Termine je 12 Messengelesen werden. Da ferner der Wingert am TJnkelsteyn seit 1332mit der Scholastrie verbunden ist, tvelche dafür jedes Jahr eine AhmWein zu liefern hat für die Abhaltung der Memorie für die Donatorenjenes Wingerts, die einstigen Kanoniker von S. G. Heinr. von Burenund Johann von Stailburg, da indess diese Memorie seit vielen Jahrennicht gehalten worden ist, so haben die Exekutoren angeordnet, dass2 von jenen 16 Gulden für dieselbe jährlich verwandt werden sollen:die Vikare sollen davon bei den Vigilien je 8 Denare erhalten, derRest wird unter die bei dem Officium defimctorum anwesenden Ka-noniker verteilt; die Scholastrie soll jene Ahm Wein nicht mehr zuleisten haben. — Für Einhaltung aller dieser Bestimmungen sollen