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539.— 1401, Febr. 12., bekunden die Priorisse und der ganzeGonvent von S. Gertrud in Köln, dass sie einen Mansus Ackerland,gelegen bei dem Weiher von S. Pantaleon, der zum „magnum officium"der Kirche S. Gereon gehört und den sie von dieser Kirche seitlanger Zeit in Pacht gehabt haben — jetzt von neuem von derselbenin Erbpacht erhalten haben. Die Pächter haben dafür jährlichs demKapitel von S. Gereon, oder dem Inhaber des Grossamts dieser Kirche,zu S. Martini 1 Köln. Malter Weizen, 5 Köln. Schillinge und 2 Hühner:n liefern; ausserdem ernennen sie als Trägerin der Pachtung jetztihre Mitschwestsr Drude, Tochter Heinrich's van dem Birboem, undwerden innerhalb 7 Tage nach deren Tode eine andere Schwesterund so immer weiter der Kirche S. Gereon zur Belehnung mit demMansus praesentiren, ivobei die Kirche S. Gereon jedesmal eine Kur-mede von 2 Köln. Mark erhält. Besondere Bestimmungen über denHeimfall des Gutes enthält die Urkunde nicht; der Verzicht auf Aus-flüchte ist nur ausgedrückt durch die Worte: „Omnibus exceptionibusot defensionibus utriusque iuris tarn canonici quam civilisexclusis et cessantibus in premissis. — Das Siegel des Conventswurde angehängt.
Original mit noch hängendem Siegel in S. Gereon. — K. B. 71 b.
540.— 1401, Aug. 31. (fer. IV p. f. decollationis b. loh. B.),erklärt Daym van Kirbergh auch gen. van Moerenhoeven, dass er„umb alsulchen tzwist ind tzweiunge", die er mit den Herrenvon S. Gereon hatte, jetzt „gesoent gesatt ind gesaist" ist, durchdie Vermittlung des „Emmerich van Droete zerzijt droyssetenind Willam vamme Haynen vaydt zo Guyige". Die beiden Ver-mittler haben ihre (noch ziemlich erhaltenen) Siegel angehängt.
Original im St.-A. zu Düsseldorf.
541.— 1.401, Od. 28., bekunden die Lehensleute von S. Gereonzu Rommersheim, dass einer von ihnen an die Liebfrauenbruderschaftder Kirche S. Gereon eine Jahrrente von 3 Malter Weizen verkauftund, dabei sein Lehen als Pfand gesetzt hat.