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Urkundenbuch des Stiftes St. Gereon zu Köln
Entstehung
Seite
499
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zu Köln an die Scheune der Bruderschaft jedes Jahrzo sentRemeys missen of bynnen vierzenachtcn darna neyst volgendennbevangen," verkauft haben. Als Unterpfand setzen die Verkäufer7 Morgen Ackerland, gelegen zwischen Rummelsheim und Royde ander Strasse in einem Stück, welche sie zu Lehen haben von den Herrenvon S. Gereon, und die zu deren Rummesheimer Hofe gehören, inwelchen jeder der 7 M. jährüchs 1 I 2 Viertel Weizen und den Zehntenschuldet. Wird die Rente nicht regelmässig gezahlt, so fällt das Lehn-gut an die Bruderschaft. Der Akt ist gemacht im Einverständnissemit den Lehnherren. Auf alle mögliclienwerweve, exceptien,behulpnisse" wird verzichtet. Die Herren von S. Gereon haben ihrSiegel angehängt, unter welchem auch die geschworenen Lehnleute desRummesheymer Hofes Tilkin van Stockhem, Gobel Stegne und Gelgsvan Geylishem für sich und ihre Genossen den Inhalt der Urkundebezeugen.

Original in S. Gereon. Das Siegel hängt verstümmelt an.

501. 7387, Juli 31., beauftragt P. ürban VI den Bischof(Arnold) von Lüttich, dafür Sorge zu tragen, dass das durch P. Alexan-der III genehmigte Kölner Synodalstatut, gemäss welchem keine Personinnerhalb einesclaustrum" (Emünüät, tvie die Aufschrift derUrkunde sagt) eine Weinschenke halten soll, befolgt werde.

Ennen, Quellen 5, 554.

502. 1387, August 31., bekunden der Dechaut und das Ka-pitel von S. Gereon, dass ihr verst. Mitkanoniker Heinrieh von Berchegmsich eine Jahrrente von 10 Malter Weizen gekauft hatte, die von demSpeicher S. Gereon''s ihm. zu liefern waren; er hatte augeordnet, dassanstatt dessen nach seinem Tode zu seiner Memorie eine jährt. Rentevon 10 Malter Roggen aus demselben Speicher durch das Kapitel vonS. Gereon und seine Treidiänder Johann von Breidbach und Johannvon Stoitzheym zu guten Zwecken bestimmt würde. Die Genanntentreffen nun diese Bestimmung, ivie folgt: 5 Malter soll der Rector»capelle s. Cecilie in cripta" unter der Kirche S. Gereon haben,aber nur wenn er Residenz hält, wovon ihn selbst eine Erlaubnis