— 473 —
die von Gott, dem geschriebenen Beeide und dem apostolischen Stuhleverliehene Freiheit sich nicht durch solche jähe erzbischöflichen Be-fehle verkümmern zu lassen.
R. B. 79. Gedruckt ("nach dem im St.-A. zu Düsseldorf zweimal vor-handenen Original) bei Lac. III, 681. In dem Drucke finden sich eine ReiheFehler, namentlich ist zu lesen Zeile 2: aliquorum nrum, Z. 5: exitium,Z. 13: recuperabilia, Z. 14: patitur, Z. 30: equis et equalitms.
(1376, Juni 29.) Es wird eine Appellationsschrift des Magister Her-man von Entze von vorstehendem Datum gegen den Beschluss des KölnerErzbischofs, dass sämmtliche Stifter die Stadt Köln räumen sollen, transsu-mirt. Das im St.-A. zu Düsseldorf befindliche Transsumpt ist ohne Datum, dieUrkunde ein Fragment, an dem der untere und linke Rand fehlt.
405.— 1377, Jan. 14. („ipso die Felicis in Pincis"), thunder Dechant und das Kapitel von S. Gereon kund, dass viele bedeu-tende („solempnes") Kirchen durch den Mangel an wissenschaftlichgebildeten und zur Verteidigung befähigten Männern von der Schaarwütender Feinde vieler Bechte beraubt worden sind. Damit dies nichtauch der Kirche S. Gereon widerfahre, ist im Kapitel einstimmig be-schlossen worden, decss in Zukunft kein Kanoniker, der in der Schulestudiert, frei gesprochen („emaneipare") werden solle, bis er in derGrammatik so tüchtig ist, dass er zum „Studium generale" zuge-lassen werden kann. Ueber diese Tüchtigkeit soll der Scholasticusder K. befinden, und sich eidlich erklären. Der frei gesprochene solldann nach 6 Wochen zum „Studium generale" übergehen, und trenner dann nach dem ersten Jahre seines Studiums ein Zeugnis seinesLehrers vorlegt, sollen ihm die Einkünfte seiner Pfründe ausgezahltwerden; ebenso unter derselben Bedingung nach dem zweiten Jahre.— Auch wird noch beschlossen, dass in Zukunft, wie das auch inlängst vergangenen Zeiten in S. Gereon üblich ivar, und in andernKirchen noch üblich ist, nur den wirklich am Stundengebet teilneh-menden die Praesenzgelder ausgezahlt werden sollen, und auch nurzur festgesetzten Zeit und am festgesetzten Orte.
R. B. 2 a u. b.
466.— 1377, Februar 22. (up sente Peters dach den manschrift Cathedra), empfangen Johann Scheyfart von Aitorp und seine