— 360 —
si necesse fiierit, ipsum iurnalem disbrigare et prestare etfacere iustam et debitam warandiain, Omnibus exceptionibuset defensionibus iuris et facti tarn canonici quam civilis amotiset exclusis et cessantibus penitus in premissis. Bekräftigtwurde der Akt „sigillo ecclesie nostre". Ä. et datum a. d. 1332crastino dominice qua cantatur Reminiscere miserationum.
Original mit erhaltenem Siegel im St.-A. zu Düsseldorf. — R. B.fol. 69 a—b.
339.— 1332, Aug. 9. (in vig. b. Laurency mai't.), bekundenJohann, Canonicus an Mariengraden und Gerlach Bitter von Oytgin-bach, dass ihr verst. Bruder Theoderich, einst Thesäurar von S. Ge-reon, sein Kloster-Haus vermacht hat cm den Kanoniker von S. G.Gerlach, den Sohn des Mitausstellers Gerlach, und dass derselbe mitdiesem Hause auf eivig verbunden hat alle Güter, die er in Nieder-bachem teils von S. G. teils von Rolandstvert zu Lehen hatte, nebst2 Morgen Wiesen bei Heppendorf; dass ferner dafür der Inhaberdes Hauses in jedem Jahre 24 Schillinge turonensischer Groschenzu geben haben solle, die bei den monatlich in der Kirche von S. G.für Th. von 0. zu haltenden Memorien zur Verteilung kommen sollten,dass ausserdem der Kanoniker Gerlach während der Nacht stets einLicht in der vor dem Dormitorium hängenden Lampe zu unterhaltenhabe; endlich dass sie, erkennend, die genannten Lasten seien im Ver-gleich zum Ertrage jener Güter zu gross, jene 24 Schillinge auf 12herabgemindert haben und zwar im Einverständniss mit dem De-chanten und dem Kapitel von S. Gereon. Dem Dechanten und demKap. bleiben daneben vorbehalten die 2 Mltr Weizen, welche von demgedachten Hause jährlich für die Memorie des Heinrich von Bürenzu zahlen sind. Auch genehmigen Dechant und Kap. den Tausch,■welchen Th. von 0. hinsichtlich geivisser der K. von S. G. gehörigenGüter mit der Kirche von Rolandswerth gemacht hat, zumal die Treu-händer des Th. mit eigenem Gelde eine an das Kap. von S. G. jähr-lich zu leistende Rente von 2 Ahm Wein gekauft haben, um so demKapitel den aus jenem Tausch erwachsenen Verlust an Zehntwein zuersetzen.
Original im St.-A. zu Düsseldorf. — Das Siegel des Can. Johannhängt, dasjenige des Ritters Gerlach ist verloren.