Druckschrift 
Urkundenbuch des Stiftes St. Gereon zu Köln
Entstehung
Seite
348
Einzelbild herunterladen
 

— 348 —

326.— 1330, Maerz 31. Ferdinand von Manderscheit undTlieod. von Neuenahr, Kanoniker an S. G., übernehmen von ihremStifte als Obedientiarü und Pächter den Hof bei Niederbachem.

Universis .. Fred, de Manderscheit et Theod. de Nuenare,cani eccle s. Gereonis Col. . . Noveritis, quod nos a ven. virisdnis . . dec. et caplo eccle nre pred. curtem eorum apudBacheym cum universis agris, decimis, iuribus, villicatione etemergentiis ad eandem spectantibus tanquam veri obedien-tiarü et pensionarii communi consensu et pari sorte sub penaBunnensi in caplo nro plenius expressa recepimus tenendamet habendam (unter dens. Bedingungen, wie der verlebte Thesaurarvon 8. G. Th. von Oytginbach jenen Hof gehabt hat. Erstens näm-lich liefern die Pächter 61\l 2 Mltr Weizen, dann 4 Mltr Erbsen„mensure que dicitur vronemaze", und 22 Mltr Hafer; fernerjährlich 26 Mltr Roggen von dem Getreidezehnten, der früher zumPastorat in Bachern gehörte; edles dies ist zu liefern in die Scheuneder Herren von S. G. gemäss der Wahl des Bäckers der gen. Kirche.Auch haben die Pächter zu leisten 3 Wochendienste, den ersten amSonntag vor S. Martini, den andern am Sonntag Exurge und dendritten am Tage vor Pfingsten: jedesmal sind für den Dienst zuzahlen 4 mr, 3 s. 6 d. Ferner 6 Seh. für eine Kuh, 10 Seh.an die Kellnerei, 4 Seh. [davor steht ein unles. Wort und „et"] für300 Eier, 30 Hühner, 1 „pilleum" Salz jährlich an den Bäcker. Diesalles werden die Pächter leisten nur auf Requisition, das Getreidejedoch der Sitte gemäss ohne Aufforderung. Die Pächter werden auchdem Vogt und anderen Berechtigten ihre Gebühren zahlen. DieHerren erhalten Pfähle von den Weiden des Hofes für ihre Wein-berge; diese Pfähle, soivie 2 Drittel des auf dem Hofe produciertenDüngers müssen die Pächter an die Weinberge schaffen; das dritteDrittel des Düngers soll zur Besserung der Aecker den Pächternbleiben. Die Pächter haben ferner die leeren Fässer jährlich vomRheine an das Kelterhaus der Herreu und allen Wein derselben anden Rhein fahren zu lassen, wobei jedoch die Herren den Fuhrknechtenden Lohn und den Pferden das Futter zu liefern haben. Die Pächtermüssen endlich die Hofgebäude instand halten. Dieselben haben beideihre — jetzt fast ganz zerstörten — Siegel angehängt.) „Datum a.D. 1330 in vig. palmarum."

Original im St.-A. zu Düsseldorf.