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apponenda. Ordinatum, pronunciatum et datum XI kal. No-vembris, a. d. mill. duc. nonag. sexto.
R. B. fol. 106 a-107 a.
204.— 1297, März 26. Rutger von Brenipt und Sohn Rabodoverkaufen dem Domkapitel für 90 Brabanter Mark vor den Schöffenzu Krüchten 4 Mark 30 Den. (1 M = 12 Sek), 5 Mltr. Hafer und10 Hühner jährlicher Einkünfte von Gütern zu Krüchten, Bracht,Born und anderwärts. Für die hinsichtlich dieser Einkünfte in Jahrund Tag zu leistende Gewähr haften die Verkäufer selbst, HerrArnold von Barne, Kan. von S. G., Rutger's Sohn Dietrich, Rutger'sBrudersohn Johann von Oirsbecke und Wilhelm Drinzil, welche sichedle verpflichten — sofern die Gewähr nicht voll geleistet wird — Eiii-lager zu halten in einer ehrbaren Herberge zu Elint.
Die Urk. ist gedruckt bei L. Korth, Der älteste Kartular des KölnerDoinstifts, p. 264.
205.— 1297, April 22. Die Pröpste, Dechanten und Kapitelvom Dom, von Kanten, von S. Gereon, S. Kunibert, S. Andreas,S. Aposteln, Mariengraden, S. Georg, von Rees und von Soest, sowiedie Aebte und Convente der Klöster S. Pantaleon und S. Martin zuKöln, S. Heribert zu Deutz, S. Nicolaus zu Brauweiler und S. Nico-laus zu Siegburg bekunden, dass sie — weil zu ihren Tagen die kirch-lichen Personen und Güter überall und besonders in der Stadt Kölnunerträglichen Ungerechtigkeiten und Bedrückungen ausgesetzt sindund Niemand da ist, der ihnen Schutz bietet — unter gegenseitig ge-leisteten Eidschivüren zu Ehren Gottes der h. Jungfrau Maria, desh. Petrus und der andern Apostel, der hh. 3 Magier und ihrer Pa-trone sowie aller Heiligen einen Liebesbund geschlossen haben, umvereint die Rechte und Freiheilen ihrer Kirchen zu wahren; hierbeiwollen sie durchaus nicht die Autorität des Erzb. verletzen, hoffen imGegenteil, dass dieser ihren Bund aufrecht halten werde. Jeder, derin Zukunft in ein Stift oder ein Kloster des Bundes aufgenommenwerden icill, soll zuerst diesen Bund beschworen müssen, und kein