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(1232, Mai, tritt derselbe an das Kap. uon U. L. Frau die
„obedientia" In Wuyst-Herck ab, welche der Propstel gehörte. — 1233,
Sept., schenkt derselbe demselben wieder eine solche Obedlcnz. Fran-quinet l. c. 1.9 und 20.)
85.— 1226, spätestens im Mai. Propst G. und CanonlcusMagister H. von S. Aposteln, ferner Wilhelm und Heinrich, kölnischeBürger, endlich Engelbert und Bertolf mit dem Zunamen Dechant be-kunden, dass sie von dem Abt G(ottfrled) und dem Convent von Brau-weiler einerseits und dem Propst L. und dem Convent von MechUrnandererseits zu Schiedsrichtern erwählt sind in einem Streite, der wegender Durchführung eines (Im Regest n. 83 behandelten) Gütertauscheszwischen den 2 Partelen entstanden war. Der oben erwähnte Hein-rich hatte nämlich von den zu „Aspth" gehörigen und an Mechterndurch den Tausch übergegangenen Gütern 3 Morgen und 7 Morgeninnegehabt. Die Sache wird so erledigt, dass Heinrich die 3 Morgenund die 7 Morgen an Mechtern abgibt, dass er aber die Hälfte derauf den 3 Morgen in dem laufenden Jahre ivachsenden Frucht erhält,und für die Rodung der 7 Morgen, für Anlage eines Grabens undfür den Verlust der Frucht von Mechtern entschädigt uird, wohin-gegen Brauweiler an Mechtern bis nächste Mariae Himmelfahrt 4 mr.zu zahlen hat. Ohne Datum.
1226 im Mai erklären der Domkanonlcus Magister C, derPleban von S. Laurenz Magister Th., und der Pleban C(onradus) vonS. Peter als vom (päpstlichen) Legaten bestellte Richter, dass vor ihnendie Entscheidung des vorigen Regests von den Partelen feierlich ange-nommen worden ist, und dass die letzteren versprochen haben, untereiner Strafe von 50 mr. sich an den Schiedsspruch zu halten.
Gedruckt E, Quellen II, 100 u. 107.
86.— 1227, April 9. Der Dechant Hferlmann], der Chorb. Hferi-mann] und der Kanonikus Ifngr am ?] von S. G. verurteilen als vom Papstebestellte Richter Lysa, die Witwe des Burggrafen von Wolkenburchzu der Verpflichtung, von 2 zum Hofe (Königs-)Winter gehörigen