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Urkundenbuch des Stiftes St. Gereon zu Köln
Entstehung
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ardus, P. magister scolarum, Philippus camerarius cum uni-verso eius ecclesie capitnlo, G. dec. s. Kuniberti, T. dec. denovo opere (= Neuwerk) et alii quam plures.

R. B. fol. 0. - Gedruckt Lac. IV, 765, 637. In Z. Jl des Druckesfehlt hinter „Teoderico" das "Wort „pastori" des B. B.; in Z. 20 steht „mo-nasterii", wo das B. B. „omni" hat.

1) Des Inhaltes wegen muss die Urk. vor der folgenden, also spätestensauch 1185, angefertigt sein. Da ferner 1181 noch Sigefrid Dechant von S.Cunibert war, und der hier genannte Dechant G(ervasius) erst 1182 auftritt,so ist die Urk. frühestens 1181 ausgestellt. Lacomblet kommt ungefähr zudems. Resultat, aber von falschen Praemissen aus, da er die Regierungszeitdes Domdechanten Adolf unrichtig angibt. Ennen folgt Lacomblet. — 2) DieVerhandlung mit dem Gr. v. Molbach muss zw. 1159 und 1168 stattgefundenhaben, weil 1159 noch Godefrid als Propst von Gereon genannt wird, undBruno 1168 bereits Dompropst, also nicht mehr Propst von St. Aposteln war.— 3) Die Schenkung in Viersen hat zw. 1159 und 1166 stattgehabt: dererstere Zeitpunkt ergibt sich wie vorhin, der andere folgt daraus, dass Phi-lipp nur zwischen 1158 und 1166 Propst von Severin gewesen sein kann, da1158 als solcher noch Herimann, und 1166—95 Conrad genannt wird. DieBelege für diese Aufstellungen findet man bei Lac. I.

26.— 1185. Erzb. Philipp verordnet — weil gewisse Höfe, dieder Verwaltimg des Propstes von S. Gereon unterstehen, wegen derUnfruchtbarkeit des Landes, wegen Bedrückung seitens der Vögte undwegen der Armut der Bebauer nicht die zur Unterhaltung der Brüdervon S. Gereon nötige Pacht einbringen — dass die auf dem Grundevon S. Gereon belegene und dem Patronute des Propstes der KircheS. G. unterstehende Kirche in Rheincassel von den 200 Malter Roggen,die sie — ausser dem kleinen Zehnten — jährlich an Zehnten zubeziehen hat, 100 Malter abgeben soll, und dass von diesen die 5 HöfeNiederbachem, Swist („Zeustheym"), Wissersheim, Langenacker beiBrühl und Monheim je 17 Malter erhalten, die noch übrigen 15 Malteraber den 4 Vicarien zukommen sollen, welche der genannte Propstfür 4 Altäre jener Kirche l ) gegründet lud. Der Propst sowohl, alsauch der Domdechant als Archidiakon (des Neusser Dekanates, zuwelchem Rheincassel gehörte,) haben hierzu ihre Zustimmung gegeben.Noch wird bestimmt, dass nur ein Kanonikus von S. G. Pastor in

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