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Köln ein Alloä gekauft habe, und zwar von ihrem „Custos" Heinrichund verschiedenen andern Personen zusammen 117 Morgen und 2 Voll-hufen. Die Uebertragung („donatio"!) ist geschehen am Altare desh. Gereon nach höhlischem Rechte durch die kölnischen Richter inGegenwart von Ratsherren und Bürgern. Angehängt wurde das Ge-meindesiegel der Stadt. — Acta .... MCLVIIII, indictione VII,regnante Friderioo Romanorinn imperatore augusto, presidenteColonie archiepiscopo T ), in maiore ecclesia Adelhelmo pre-posito Philippo decano, in ecclesia b. Gereonis Godefridopreposito. Als Zeugen werden genannt: „Henricus urbis prefec-tus, Herimannus advocatus, Albero subcomes, Herimannus sub-advocatus, Vugelo telonearius et Karolus telonearius" undeine Reihe Senator es.
Nicht im R. B. — Lac. I, 276, 399 nach dem Original im KölnerStadtarchiv.
1 ) Der Name des Erzb. fehlt, die Bestimmung des Kanzlers Reinaldwar also in Köln noch nicht bekannt und seine "Wahl noch nicht vollzogen ;mithin muss die Urkunde vor dieser, also vor Ende März gefertigt sein.
17.— (1160.) Godefrid Propst von S. Gereon bekundet,dass Daniel und Bruno, die Söhne des Zöllners Werner, von denPröpsten von S. Gereon ein zu JJiinwald gelegenes Wald- und Ackergutzinsfrei zu Erblehen besessen, und, um sich diesen Besitz noch besserzu sichern, zu gunsten der Kirche S. G. ein jährlich 6 Ahm Weineinbringendes Gut zu Remagen aus ihrem (der Brüder) Gelde gekaufthaben. Jetzt hat aber mit Einwilligung des Ausstellers das Praemon-stratenserinnenkloster zu Dünwald von den 2 genannten Brüdern dasLehen gekauft, und soll dasselbe als Zinslehn der Kirche S. G. be-sitzen. Der jährliche Zins soll 7 l j 2 sol. betragen, und beim Todeeines jeden Propstes von Steinfeld — des Curators des DünicalderKlosters — hat dieses an die Kirche- S. G. 18 Denare zu zahlen.
In nomine sancte et individne trinitatis. Ego Godefridusdei gracia ecclesie beati Gereonis prepositus | notum essevolo omnibns in Christo fidelibns tarn futnris quam presen-