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Dissertatio Juris Publici Ecclesiastici De Jure Patronatus Et Singularibus Ejusdem Juribus In Ducatibus Juliae, Et Montium
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Seite
79
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In Patria Julio-Montensi juribus.tioribus parochianis asservent; ut pecuniae iis debitae in ususdestina tos convertantur, fundationes serventur, summae Ca-pitalesKirchen- und Armen-Provisoren, nachdeme diese conjun-ctim oder separatim nach jedes Orts Gewohnheitadministrirt werden, jeder auch einen, und die mehrestbeerbte Parochiani auch einen, also ein jeder besondere-doch zu diversen Schlösser gehörige Schlüsselen habensollen, und wann ein= oder anderes Capital a debiroti-ous wieder abgelegt werden sollte, oder auch von Paro-cho, Beneficiato, Kirchen= und Armen=Meistern, fortParochianis der Unsicherheit oder befahrender Insolvenzhalber die Capitalia zu denuntüren und aufzukundigenfür nötig erachten werden, worüber doch bey denen or-dentlichen Parochial-Conventionen zuforderist zu deliberi-ren, und zu concludiren, gleichfalls eben wenig den Pa-rochis, & beneficiatis privative und allein, sondern de-nen Kirchmeisteren, Curatoribus & Inspectoribus (welcheallemahl, so viel es thünlich, Possessionati seyn sollen)sub pœna duplicis solutionis, und daß im widrigensonsten kein Liberations=Schein oder Quittung gültig seynsolle) wieder erlegt werden, wie dann auch Unsere Beam-ten conjunctim oder divisim jedesmahl ex Officio mitzu invigiliren, daß die Anniversaria und FundationsSchuldigkeiten, forth alles richtig juxta mentem Fun-datorum auf Ort, Zeit und Platz, accurate abgehal-ten, und keineswegs unterlassen, oder pro beneplacito& arbitrio anderswohin transferiret werde, allenfallsUns ein so anderes bey Straf 15. Goldgl. des Endeszu berichten, damit Wir das weitere hierüber verfügenzu lassen gnädigst besorgen können; Welche Unsere ernst-liche Willens-Meinungen dann ihr auch in allen Kirchenzu Jedermanns Wissenschafft, als auch an den Herrn-Gedingen abzuverkündigen, und wie geschehen, innerhalb4. Wochen Zeit bey 6. Goldgl. Straf unterthänigst zuberichten habt; Versehen Uns dessen also gnädigst, undseynd euch mit Gnaden gewogen. Düsseldorf den 10. Sept.744