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A. Wolfs ausgezeichneter Empfehlung dieser Ausgabe in den liferar.Analeeten 2S Heft ein fast allgemeines Verlangen darnach entstan-den. Wenn nun gleich die Liebhaber zunächst den Fea'schen Texthier erhalten, so hatte der deutsche Herausgeber doch Zeit, mehrzugeben, und er glaubte sich dazu verpflichtet, da ihm theils neuereHülfsmittel zu Gebote standen , besonders Vanderbourg und Hein-dorf, theils Fea, trefflich im Ganzen, doch im Einzelnen irrt undmangelhaft ist. Es wurden daher die .Anmerkungen und Berichti-
§ungen des Herausgebers und Johannis Georgii Graeviicholiain Horatii odarum libros duo priores nuncprimum edita in einem besonderen Bande hinzugefügt, in Bück-sicht dessen, so wie alles Obigen, wir uns, zur Bestätigung, aufdie in Nr. 44 der Heidelberger Jahrb. vom Jahr 1819 abgedruckteausführliche Becension des ersten Theils beziehen, mit welcher manauch die Beurtheilungen in den Göttinger Anzeigen I82n, 163. St.und im Leipz. Allgein- Bepertor. der neuesten in- und aus- länd.Lit. 1820 Bd. 2. St. , und über den 2ten Band Nro. 62. der Hdlbg.Jahrb. v. 1821 , und das Leipz. Bepert. v. d. J. 1. St. vergleichenkann.
Die seit dem Wiederaufleben der Wissenschaften von einemCasaubonus, Montecatini, Buhnkenius, Nieiuht,Heeren und vielen andern gewünschte Sammlung der Fragmentevon den Staatsverfassungen oder vielmehr Staatengeschichten desAristoteles, wurde von Herrn Professor Neu mann in Speyerunternommen, und wird bey mir unter dem Titel:
'AqigtotsIovs Tlohrticov ra ow^öfitva. Aristotelis Rerumpublicarum reliquiae. Collegit, illustravit atejueProlegomena addidit, C. Fr. Neumann.
erscheinen, worauf ich das gelehrte Publikum aufmerksam mache.
August Ofswald.