Beylagen /venspurg vnnd Herr zu Heimsperg / etc. Bekennen vnndthun kundt / das vns vnser Ritterschafft / Stätte / vnndLandtschafften vnsers gantzen Hertzogthumbs vonGülch / zu Ihren Erffherrn empfangen / vnd vns Huldi-gung vn Ayde darauff gethan hant / Als sie Jhren rech-ten Natürlichen Erffgeborn Lands Fürsten schuldig vnzu thun seynd / ꝛc. Voreder sollen wir / vnserepflichtiFreund vn Nachkomlinge keine Versatzung / Beschwe-rung / noch Erffliche Gifft von Erbschafften in demvorgeschriebenen vnserm Landt von Gůlch thun / son-dern nach wissen vnd Rath vnserer Räthe vnd Ritter-schafft vnsers Lands vorgeschrieben / oder die meiste Partdauon / sonder Argelisten / rc.Alle vnd Jegliche für Wort vnnd Puncten diesesBrieffs gelouen wir Wilhelm Hertzog zu Gülch / zu demBerg/für vns/ vnser Eruen vnd Nachkömlinge bey vn-sern Fürstlichen Ehren / vnd in guten getrewen vnd ge-louen wahr fest / steet / vnd vnuerbrüchlich zuhalten / son-dere einiger hand gefährte / of argelist / vnd han dessenvnser Insigel / mit vnserm guten wissen vnd willen / fürvns / vnsere Eruen vnnd Nachkömlinge / in gezeuge derwarheit vnnd vester stettigkeit thun hangen an diesenBrieff / der geben ist nach der Geburt Christi vnsersherrn / in dem Jahr da man schreibt / 1475. Vff S.Remeiß Tag deß heiligen Confessoris, Iisdem ver-bis confirmirt vnd ernewrt / durch Johann von Got-tes Gnaden Altesten Sohn zu Cleve / Hertzogen zuGülch /
Druckschrift
Apologia Pro Discursu Vere Juridico : Contra Discursum quasi Juridicum, eiusque Apodixin nuper Francofurti ad Moenum Typis Aemilianis excusam De Controversa Successione Juliacensi, Clivensi, Et Montensi
Entstehung
Seite
30
Einzelbild herunterladen
verfügbare Breiten