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Apologia Pro Discursu Vere Juridico : Contra Discursum quasi Juridicum, eiusque Apodixin nuper Francofurti ad Moenum Typis Aemilianis excusam De Controversa Successione Juliacensi, Clivensi, Et Montensi
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Zu der Apologia.25Johann Müllart / der rechten Licentiaten / demüttiglichangeruffen / vnd gebetten / Das Wir als RegierenderRömischer Keyser / Jhme vnd seinen Lehens Erben / allevnd jegliche seine Lehen vnnd Regalia / die Landt Für-stenthumben / vnd Hertzogthumben zu Gülch / zu Cleve /vnd zum Berge / auch die Graffschafften zu der Marck /vnd Rauenspurg / vnd Herrschafft zu Genep / sampt al-len andern seinen Herrschafften vnnd Lehenschafften /Schlössern / Vesten / Stätten / Märckten / Dörffern /Rentten / Nutzen / Gütern / Gültten / Rechten / Ge-richten / Bannen / freyen Stühlen / Wildtbänen /Wälden / Wisen / Eckern / Wassern / Wasserflüssen /Wannen / Waiden / Teichen / Fischereyen / Zöllen /Glaiden / Fahnen / Panieren / Strassen / Gebietten /Berg / Bergwercken / Müntzen / Mühlen / Thalen /Eben / vn allen andern Ihren Zugehörungen / wie die ge-nant seyn / nichts außgenommen / noch hindan gesetzt /vfi mit allem Rechten / als dan die von seinen Vordern /vnd Eltern / an Jhne kommen / vnd gefallen seyn / vnndvon vns / vnd dem heiligen Reiche zu Lehen rühren / zu-verleihen / genediglich geruheten / Das haben wir ange-sehen des genanten vnsers lieben Oheim / Schwagervnd Fürsten / Hertzog Wilhelms zu Gülch / demüttig vzimlich bit / auch die getrewen / willigen / angenemmen /nutzlichen vnd wolersprießlichen Dienste / die sein Vat-ter vnd Altforder / auch Er selb / weylandt vnsern löbli-chen vorfahren / Römischen Keysern vnd Königen / vnd