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Apologia Pro Discursu Vere Juridico : Contra Discursum quasi Juridicum, eiusque Apodixin nuper Francofurti ad Moenum Typis Aemilianis excusam De Controversa Successione Juliacensi, Clivensi, Et Montensi
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Beylagen /14auch die angenewen getrewen vnd nutzlichem Dienste,die sein vorfordern / vn Er / vnsern vorfahren am Reich /Römischen Keysern vnd Königen / vnß vnd dem heili-gen Reich offt vn dick / williglich gethan haben / vnd Erin kuͤnfftiger zeit wol thun mag vnd sol.Vnd darumb mit wolbedachtem Muth vnnd gu-tem Rath / vnser vn deß Reichs Churfürsten / Fürsten /Graffen / Edlen vnd getrewen / vn rechter wissen / dem-selben Hertzog Johansen das gemelt Hertzogthumb zuCleve / die Graffschafft von der Marck / vnd Herrschafftzu Genep / mit allen vnd jeglichen Ihren herrlichkeiten /Würden / Ehren / Rechten / Mannschafften / Gerichten /Nutzen / vnd allen andern Jhren zugehörungen / zulehengenediglich gereicht vnd verliehen: Reichen vnd verlei-hen Jhme die auch / von Römischer Keyserlicher macht /volkommenheit / wissentlich in Krafft diß Brieffs / waswir Ihme von rechts vnd billigkeit wegen / daran ver-leihen sollen vnd mögen / Also das er die von vns vnnddem heiligen Reich in Lehenßweis jnhaben / halten / vndbesitzen / nutzen / nießen / vnd gebrauchen sol / vnd mag /wie die sein vorfordern / Hertzogen von Cleve / biß aufJhn vnd Er bißhero jngehabt / gehalten / genossen / vndbesessen haben / von allermänniglich vnverhindert.Die vorgemelten Wilhelm herr zu Rennenberg /vnd Weirich / Graffe zu Limburg / haben vns auch dar-auff in Krafft des obberührten Ihren gegebenen Ge-walts in Nahmen/an statt/ vnd in Stelle des obgemel-ten vn-