Zu der Apologia.vollnstreckung zu thun. Dabey wir vns dessen auchhiemit erclären / daß J. LL. in dem zwischen Marggra-ve Ernsten zu Brandenburg / vnd vns Hertzog Wolff:Wilhelm Pfaltzgraven / rc. zu Dortmundt / vnderm da-to den letzten Maij jüngsthin verglichenen / vnnd vonvns vnderschriebenen vnd gefertigten Außtrag / odereinem andern / dessen man sich noch vergleichen möchte /so wol als wir begriffen seyn / Auch zu dero bevorstehen-den Tractation / durch die allbereit erbettene / oder an-dere Vnderhandler / oder Schiedts Richter / erfordert /zugelassen / vnd wegen dero anforderung gehört / vndalso diese gemeine Sach Coniunctim & pari passufürgenommen / verglichen/ oder entscheiden werden soll.Zu Vrkundt haben wir die obbenante Chur: vndFürsten diesen Brieff mit eygnen handen vnderschrie-ben, vnd mit vnsern Secreten versiegelt, vnd becräff-tigt. Geschehen zu Hall in Schwaben / den viervnd zwanzigsten Januarij / im sechzehenhundert vnndzehenden Jahr.Hauß SigismundtPhilips LudwigWolffgang WilhelmChurfürst.Pfaltzgrav / rc.Pfaltzgrav / rc.Hertzog
Druckschrift
Apologia Pro Discursu Vere Juridico : Contra Discursum quasi Juridicum, eiusque Apodixin nuper Francofurti ad Moenum Typis Aemilianis excusam De Controversa Successione Juliacensi, Clivensi, Et Montensi
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7
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