Druckschrift 
1 (1805)
Entstehung
Seite
54
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54Wem fällt der Ueberschuß an, falls dieErbschaft die Forderungen der Gläubigerübersteigen sollte?157. Für diesen Ueberschuß gilt die Verzicht-leistung, und er fällt den Erben des Verzichtleisten-den anheim. 788.Tritt auch die Verjährung ein wider dieBefugniß, eine Erbschaft anzunehmen oderauszuschlagen?158. Ja, eine Verjährung tritt dagegen ein. 789.Wie viel Zeit wird zu dieser Verjährungerfordert?159. So viel Zeit, als zur längsten Verjährungvon Immobilar=Rechten erfordert wird. 789.Was iſt Rechtens für die Erben, ſo langedas Recht, eine Erbschaft anzunehmen, nochnicht verjährt ist?160. So lange haben sie der Regel nach dasRecht ihre Verzichtleistung zurückzunehmen, und dieErbschaft anzutreten. 790.161. Eine Ausnahme findet aber Statt, wenndie Erbschaft, worauf sie Verzicht geleistet haben,schon von andern Erben angetreten ist. 790.Was