Druckschrift 
1 (1805)
Entstehung
Seite
44
Einzelbild herunterladen
 

44125. In diesem Falle kann der zurückgebliebeneEhegatte auf Einweiſung in den proviſoriſchen Beſitzdes von seinem abwesenden Ehegatten hinterlassenenVermögens antragen. 140.Wer erbt die Hinterlassenschaft des Ver-storbenen, wenn er auch keinen Ehegattenhinterlassen hat?126. In diesem Falle gehört die Erbschaft derRepublik. 768.Unter welchen Formalitäten muß der überle-bende Ehegatte, oder in dessen Abgang dieRepublik die Erbschaft des Verstorbenen an-treten?127. Der Ehegatte sowohl, als die Domainen-Verwaltung, welche den Nachlaß in Anspruch neh-men, sind verbunden, 769.a) Die Siegel anlegen,b) Ein Inventarium in der Form errichten zulassen, welche zur Antretung einer Erbschaftunter der Rechts-Wohlthat des Inventariumsvorgeschrieben ist.c) Auch müssen sie bey dem Gerichte der erstenInstanz, in dessen Gerichtssprengel die Suc-cession eröffnet wurde, die Einweisung in denBesitz nachsuchen. 770.Wann