Druckschrift 
1 (1805)
Entstehung
Seite
24
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24Abkömmlingen, welche sie entweder auf die Köpfeoder nach Stämmen unter sich theilen. 748.Wie wird die Hinterlassenschaft des Verstor-benen getheilt, wenn er als seine Erben zurück-läßt a) seine ehelichen Geschwister oder dereneheliche Abkömmlinge, b) und dann nur seinenVater allein oder seine Mutter allein?81. In diesem Falle erben die ehelichen Geschwisteroder deren eheliche Abkömmlinge 1) die Hälfte derganzen Hinterlassenschaft des Verstorbenen: dannerben sie 2) denjenigen Antheil, welcher dem Ver-storbenen Vater oder der verstorbenen Mutter zuge-kommen wäre, wenn er oder sie noch lebte. 749. 751.82. Der noch lebende Vater oder die nochlebende Mutter erbt die Hälfte von der Hälfte derganzen Hinterlassenschaft ihres verstorbenen Kindes,oder kürzer, er oder sie erbt ein Viertel vom Ganzen.749. 751.Wer erbt die Hinterlassenschaft des Ver-storbenen, wenn er weder Vater, noch Mutterhinterlassen hat, wohl aber eheliche Geschwisteroder deren eheliche Abkömmlinge?83. In diesem Falle sind die ehelichen Geschwisterdes Verstorbenen, oder deren eheliche Abkömmlingemit Ausschließung der Großeltern und der übrigenSeiten=Verwandten die einzigen Erben. 750.Wie