Druckschrift 
1 (1805)
Entstehung
Seite
16
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16Wie können diese Theilungen unter denKindern geschehen?61. Diese Theilungen können durch Acte unterLebenden, oder testamentarische Verfügungen unterBeobachtung eben der Formen, Bedingungen undRegeln geschehen, die für Schenkungen unter Leben-den und Testamente vorgeschrieben sind. 1076.Welches Vermögen kann durch Acte unterLebenden getheilt werden?62. Nur das schon vorhandene Vermögen kanndurch Acte unter Lebenden getheilt werden. 1076.Was ist Rechtens, wenn nicht das ganzeVermögen, das ein Ascendent an seinemSterbetage hinterläßt, in der von ihm ange-ordneten Theilung begriffen ist?63. In diesem Falle wird derjenige Theil desVermögens, der hierunter nicht begriffen war, nachVorschrift der Gesetze getheilt. 1077Was ist Rechtens, wenn die Theilung nichtunter allen Kindern, die zur Zeit des Hinscheidensim Leben sind, und den Abkömmlingen derVorverstorbenen geschehen ist?64. In diesem Falle ist die Theilung für'sGanze ungültig. 1078.Wer