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übernehmen, diese 5000 Mark aus den von der Stadt zu entrichten-den Sühnegeldern herzugeben; sollte die Sühne aber nicht zu Standekommen, würde die Stadt 2000 Mark und der König den Eest zurBefriedigung des Grafen von Sponheim zu tragen haben. Wenn die-ser sich weigern werde, das Geld anzunehmen und die Feste abzu-treten, werde Adolf ihn mit Waffengewalt dazu zwingen, und erwolle nicht ablassen, ihn zu verfolgen und sein Land zu verwüsten,bis die Feste Kaiserswerth sich im Besitz des Erzbischofs befinde.Mit leiblichem Eide gab er die Zusicherung, dass bis zum 15. Fe-bruar des folgenden Jahres 1293 all diese Versprechungen würdenerfüllt sein. Zur grösseren Sicherheit versprach er, dass sein SohnRuprecht mit zehn Bittern als Bürge sich in die Stadt Andernacheinlagern und daselbst verbleiben werde, bis all diese Versprechungenwürden erfüllt sein. Nur dann sollte derselbe von dieser Bürgschaftbefreit sein, wenn der König vor der Erfüllung seiner Versprechungendas Zeitliche segnen werde.
Dieses sind die neuen Aufschlüsse, welche die Urkunden diesesBandes über die Wahl des Königs Adolf geben 1 ).
Aus den Urkunden Nr. 100, 359, 360 und 361 gewinnen wir zu-verlässigen Aufschluss über die Wahl des Erzbischofs Sigfrid vonWesterburg. Wir erfahren hieraus, dass Papst Gregor X. nach demAbleben des Erzbischofs Engelbert die Wiederbesetzung des erledig-ten Stuhles zu einem päpstlichen Reservat machte und in einem be-sonderen Schreiben an den Propst und das Capitel des Domstiftes allesfür nichtig und unwirksam erklärte, was gegen diesen Vorbehalt vorgenommen werden sollte. Bevor aber dieses Schreiben in Köln an-langte, hatten Propst und Capitel viele Unterhandlungen gepflogen,um selbständig einen neuen Erzbischof zu bestellen. Dechant undCapitel bevollmächtigten eine Commission von neun Capitularen,welche sich mit dem Propst über einen Candidaten einigen sollten.Als es nicht gelingen wollte, eine Einigung zu Stande zu bringen,gingen die beiden Parteien selbständig vor, und die neun Capitularenwählten den Domcanonich Conrad von Berg, während der Propst fürsich allein den Domcanonich und mainzer Propst Sigfrid von Wester-burg postulirte. Sigfrid begab sich sofort nach Rom, um am päpst-lichen Hofe persönlich die Genehmigung seiner Postulation zu be-treiben. Es gelang ihm, den Papst für sich zu gewinnen, und dieser
*) Siehe: Die Wahl des Königs Adolf von Nassau. Ein Beitrag zur deutschenKaisergeschichte, aus bis jetzt unbekannten Urkunden, von Dr. LeonardEnnen. Köln, 1860. M. DuMont-Schauberg.