XV
wie das Städtchen Deutz ohne alle Entschädigung wieder herauszu-geben. Unbeschadet des Rechtes jedes Dritten, werde er den Erz-bischof in den Genuss der der Vogtei von Essen zustehenden Rechtesetzen. Im Besitz der Festen Wassenberg und Liedberg werdeer ihn schützen und jedem dagegen gerichteten Schritt des Herzogsvon Brabant, des Grafen von Flandern oder anderer Fürsten mitstarker Hand wehren. Jeden, der die Wiedererbauung der Festungs-werke von Worringen, Werl, Menden, Isenburg, Raffenberg, Volme-stein und Hallenberg zu hindern versuchen wolle, werde er zwingen,von solchem Versuche abzustehen. Die Zölle, in deren rechtlichemBesitz der Erzbischof sich befinde, werde er ihm gern und in Gnadenbestätigen. Durch königliche Briefe und Boten werde er ihm dasSchloss zu Zeltingen und die dortigen Güter, so wie die kölner Be-sitzungen zu Rachtig wiederverschaffen und ihm gegen den Grafenvon Veldenz jeden Beistand leisten. Die früheren auf die Stadt Köln,die Vogtei von Corvei, die Forderungen des Grafen Heinrich vonNassau bezuglichen Versprechungen werden wörtlich wiederholt, ebenso die zu Gunsten des Grafen Walram von Jülich gemachten Zu-sagen ; auch gibt Adolf neuerdings die Zusicherung, ohne Zustimmungdes Erzbischofs den Herzog von Brabant oder den Grafen von Bergoder den Grafen von der Mark oder andere Feinde der kölner Kirchenicht in den königlichen Rath noch in den königlichen Hofdienst zunehmen. Die bei der Krönung und Consecration und die anderweitigim Interesse des Reiches aufgewandten Kosten werde er ersetzen; ausser-dem verspricht er ihm als Entschädigung für alles, was er bis jetztzur Vertheidigung der Ehre und der Rechte des Reiches gethan habeund für die Folge noch thun werde, die Summe von 25,000 Mark.Die Festen Cochem, Sinzig, Duisburg, Dortmund und Kaiserswerth,die er ihm in dem früheren Briefe ohne Rücksicht auf andere Ver-pflichtungen auf Lebenszeit einzuräumen versprochen, weist er ihmjetzt bloss als Pfandbesitzung bis zur Tilgung der eben genannten25,000 Mark an; von dieser Hauptsumme sollte Cochem mit 2000,Sinzig mit 1500, Duisburg mit 2000, Dortmund sammt den HöfenWesthofen, Brakel und Elmenhorst mit 1500 und Kaiserswerth mit18,000 Mark verstrickt sein. Von der in der ersten Verschreibungzugesicherten Pfandschaft der halben Grafschaft Nassau ist in dieserUrkunde keine weitere Rede. Da Kaiserswerth sich aber noch inPfandbesitz des Grafen von Sponheim befand, so sollte dieser erstdurch die Summe von 5000 Mark abgefunden werden; im Falle derKönig die Sühne zwischen der Stadt und dem Erzbischof vor seinemAuszug aus der Stadt zu Stande bringe, sollte der Erzbischof es