Druckschrift 
3 (1867)
Entstehung
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Vorwort.

Der dritte Band derQuellen zur Geschichte der Stadt Köln"umfasst die auf die städtischen Verhältnisse, die innerhalb der Stadtliegenden kirchlichen Institute, und die kölner Erzbischöfe bezüg-lichen Urkunden vom Jahre 1270 bis zum Jahre 1310 einschliess-lich. In letztgenanntem Jahre wurde durch Synodal-Statut bestimmt,dass in der ganzen kölner Diöcese, nacb dem Vorgange der römischenKanzlei, der Jahresanfang auf den 25. December festzusetzen sei.Bei der Datirung der im ersten und zweiten Bande aufgenommenenUrkunden gingen wir von der Ansicht aus, man habe in der StadtKöln und der erzbischöflichen Kanzlei mit dem 25. März, dem Tage derFleischwerdung Christi, das Jahr begonnen: Eine im März 1238 vomErzbischof Heinrich ausgestellte Urkunde gab uns die Gewissheit,dass diese Annahme nicht irrig sei. Mit Berücksichtigung aller Ver-hältnisse und Umstände konnte Heinrich den Jahresanfang nur vom25. März gerechnet haben, im Falle in der Urkunde selbst keinSchreibfehler angenommen werden sollte. Die Urkunde ist aber sosauber und correct geschrieben, dass wir uns nicht für die Annahmeeines Schreibfehlers entscheiden konnten. Nun findet sich aber unterden nachträglich für das Stadt-Archiv erworbenen Urkunden ein nota-rielles Instrument des Notars Giselbert, genannt de Gradibus vom 8. März1298, welches die ausdrückliche Angabe enthält, dass nach kölnischemGebrauch das Jahr seinen Anfang nach der Weihe der Osterkerzeam Charsamstage nehme: Scripta est supra indictio et annus dominiex consuetudine patriae, quia annus domini non ineipit currere innativitate domini, sed in vigilia paschae, cereo consecrato" (Nr. 457).Durch diese positive Angabe ist unsere frühere durch Deductions-