XIV
Veranlassung zu unserer Beförderung auf den königlichen Thron ge-wesen ist und am nächstkommenden Feste des heiligen Täufers Jo-hannes uns in Freundschaft und ohne jegliche Bedingung als eintreuer, uns stets in Liebe zugethaner Freund mit dem königlichenDiadem zu schmücken, zum König zu salben und in Aachen zu in-thronisiren, wie solches seines Amtes ist, beschlossen hat, so ver-pflichten wir uns mit einem leiblichen Eide bei Vermeidung der früherbestimmten Strafen, gleich nach unserer Krönung alle ihm in Ander-nach bewilligten, untersiegelten und beschworenen Bedingungen undZugeständnisse zu erfüllen; ist dies innerhalb eines Zeitraumes vonacht Tagen nach unserer Krönung nicht geschehen, so werden wiruns in Gemeinschaft mit den edeln Herren Johann von Limburg,Gotfrid von Merenherg, dem Vizthum Ludwig und Johann von Rhein-berg in eine der bischöflichen Städte Neuss oder Bonn einlagern undnicht eher von da abziehen, als bis Alles und Jedes, was zwischenuns und dem Erzbischof vereinbart worden, pünctlich erfüllt ist; wirgeben hiermit das Versprechen, dass wir den Erzbischof um keinenweiteren Ausstand bezüglich der Erfüllung dieser Versprechungen an-gehen werden, und wir erklären ausdrücklich, dass das genannteUebereinkommen zwischen uns und dem Erzbischof in seiner ganzenKraft und Ausdehnung bestehen bleiben soll."
Acht Tage nach der Krönung waren längst verflossen, ohne dassdie Erfüllung der dem kölner Erzbischof ertheilten Versprechungenoder die für den Fall der Nichterfüllung vorgesehene Einlagerung inBonn oder Neuss erfolgt wäre. Vergeblich scheint Sigfrid denKönig an die Erfüllung der übernommenen Verpflichtungen gemahntzu haben. Es waren bereits mehr als zwei Monate nach dem fest-gesetzten Termin verlaufen, ehe der König auch nur den Schein an-nahm, die vertragsmässig und eidlich übernommenen Verpflichtungenerfüllen zu wollen. Erst am 13. September, nachdem bereits denübrigen Wahlherren die früheren Verheissungen durch Siegel, Eid undkönigliches Wort verbrieft waren, erhielt Sigfrid neuerdings die frü-heren Versprechungen mit geringen Modificationen zugesichert unddurch abermaligen Eidschwur und durch Anhängung des königlichenMajestäts-Siegels bekräftigt. Aber wieder konnte dieser Brief nichtals eine Lösung des von Adolf sowohl als Grafen von Nassau wie alsgewähltem König verpfändeten Wortes gelten; es war lediglich eineWiederholung der alten Versprechungen, für deren Erfüllung in derZukunft er sein königliches Wort einsetzte. In diesem Briefe ver-spricht der König, den Grafen Adolf von Berg zu nöthigen, dieSchlösser Lechenich, Wied, Waidenberg, Rodenberg und Aspel, so