Druckschrift 
3 (1867)
Entstehung
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XII
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XII

Grafen von Berg, noch den Grafen von der Mark, noch den Herzogvon Brabant, noch irgend einen anderen Feind der kölner Kirchewerde er ohne Willen und Zustimmung des Erzbischofs in den kö-niglichen Rath oder Hofstaat aufnehmen. Als Zeugen waren bei derfeierlichen eidlichen Gelobung all dieser Versprechungen zugegen:Johannes von Limburg, Ulrich von Hagenau, Gotfried von Merenbergund Johann von Rheinberg. Neben dem Grafen hängten auch sieihre Siegel an die Urkunde, und sie übernahmen die eidliche Ver-pflichtung, alle Kräfte aufzubieten, um den Grafen bei dem gegebe-nen Worte und dem geleisteten Eide zu halten. Zur weiteren Sicher-heit für die treue Erfüllung all der angeführten Versprechungen ge-lobte Adolf dem Erzbischof mit Zustimmung des Grafen Heinrichvon Nassau, dessen Frau und dessen Bruders Emeko die demselbenzustehenden Schlösser Nassau, Dillenburg, Ginsberg und Siegen, dannBraubach, Rheinfels, Stadt und Feste Volmere in Pfand zu geben;die nöthigen Unterhaltungskosten würden auf königliche Rechnungbestritten werden. Zudem werde er fünfzig gute und gesetzlicheBürgen, theils Adelige, theils Ritter, stellen, und diese würden sichlängstens innerhalb vierzehn Tagen nach der vom Erzbischof an siegerichteten Aufforderung in Bonn einlagern und nicht eher von daabziehen, als bis Adolf die Versprechungen selbst erfüllt oder fürderen treue Erfüllung hinreichende Sicherheit gestellt habe. Adolfwerde den Erzbischof nicht anhalten, ihn zu consecriren und zu krö-nen, bevor er demselben zureichende Sicherheit für die pünctlicheErfüllung sämmtlicher Verheissungen gegeben habe. Sollte er seinWort brechen oder sich weigern, seinen Versprechungen nachzukom-men oder genügende Sicherheit zu stellen, so erklärte er, ipso factojedes Rechtes, welches er durch die Wahl der Kurfürsten erworbenhabe, sich begeben zu wollen; er werde ohne alle Widerrede aufjedes ihm an Reich und Krone zustehende Anrecht verzichten undkeinen Widerspruch erheben, wenn die Wahlherren auf den Antragdes Erzbischofs von Köln zu einer Neuwahl zusammentreten und anseiner Stelle einen anderen Fürsten auf den deutschen Königsthronerheben würden.

Am 5. Mai traten die Wahlherren in der Dominicaner-Kirche zuFrankfurt zur endgültigen Erledigung des Wahlgeschäftes zusammen,und der Graf Adolf wurde vom Erzbischof von Mainz als einstimmiggewählter römischer König ausgerufen.

Bei all denjenigen, welche nicht in den geheimen Gang der dieWahl vorbereitenden Unterhandlungen eingeweiht waren, galt derErzbischof von Mainz als der Mann, durch dessen Einfluss und Thä-