XI
worringer Schlacht her gegen Sigfrid zu beanspruchen hatte und zuderen Sicherung ihm ein Theil des andernacher Zolles verpfändet''war, werde er für getilgt erklären, und er werde es übernehmen,den Grafen Heinrich von Nassau in seinen ebenfalls aus dem lim-burger Streit herrührenden Ansprüchen zu befriedigen. Um dem Erz-bischof zur Bestreitung der im Interesse des Reiches zu leistendenAusgaben eine Unterstützung zu bieten, werde er ihm die Summevon 25,000 Mark Silber auszahlen. Im Falle die Kinder des ver-storbenen Grafen Wilhelm von Jülich ihrem Oheim, dem jetzigenGrafen Walram, den Besitz der Grafschaft streitig machen und ihnmit Waffengewalt angreifen würden, werde Adolf den Angegriffenenmit starker Hand im Besitz der Grafschaft schützen und gleicherWeise ihm gegen jeden Angriff des Herzogs von Brabant, des Gra-fen von Flandern oder anderer mächtiger Nachbarn nachdrücklichenBeistand leisten. Weiter werde er die Stadt Düren dem Jülichereinräumen, und das aachener Schultheiss-Amt werde er nur demübertragen, der ihm vom Erzbischof würde vorgeschlagen werden.In Betreff der Forderungen, welche der Graf von Jülich noch gegenden verstorbenen König Rudolf geltend gemacht hatte, werde unterBeihülfe des Erzbischofs und einiger billig gesinnter Freunde eingütliches Abkommen getroffen werden. Bezüglich der Stellung desErzbischofs zur Stadt versprach Adolf weiter, die kölner Bürgerzwingen zu wollen, ihre Frevel durch eine entsprechende, vom Erz-bischof selbst festzusetzende Geldbusse zu sühnen. Sollten sie sichweigern, solche Strafe zu erlegen, werde Adolf sie auf den Grundhin, dass ihre Schandthaten offenbar seien und sie Jahr und Tag inder Excommunication verharrt hätten, in die Reichsacht erklären undihre Güter sequestriren; dem Erzbischof werde er bei der Verfolgungder kölner Bürger und ihrer Helfer mit aller Macht und auf eigeneKosten hülfreiche Hand leisten; bei solchem bewaffneten Einschreitenwerde er sich ganz nach dem Wunsche des Erzbischofs richten undnicht eher von der Verfolgung abstehen oder eine Sühne mit derStadt abschliessen, als bis Sigfrid seine Einwilligung dazu gegebenhabe. Nach Beilegung solchen Kampfes, möge er nun in FolgeVergleichs oder völliger Unterwerfung der kölner Bürger beendigtsein, werde der König keine Huldigung von der Stadt Köln verlan-gen, sondern anerkennen, dass die Stadt Köln wie in geistlichen soin weltlichen Dingen nur dem Erzbischof als ihrem Herrn unterworfen,sei. Dem Erzbischof und der kölner Kirche, versprach Adolf weiter,werde er sein Leben lang in Gunst und Gnade zugethan bleibenund gegen alle ihre Feinde kräftigen Beistand leisten. Weder den