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setzten Stipulationen zusammengefasst wurden, sagt bloss, dass sieam 26. April 1292 ausgestellt worden, datum, nicht aber dass da-mals auch das Uebereinkommen erst getroffen worden, actum. DieserAbschluss der Unterhandlungen zwischen Sigfrid und Adolf fand inAndernach, acht Tage vor dem anberaumten Wahltermin, Statt.Unter leiblichem Eide verpflichtete sich der Graf durch dieses Do-cument, das Erzstift Köln in allen Rechten und Freiheiten zu schützen,in die ihm entrissenen Rechte wieder einzusetzen, seine Drangsale zuheben und seinen alten Zustand und Besitz wieder herzustellen. Aufdie besonderen Wünsche des Erzbischofs übergehend, versprach erweiter, die Festen Kaiserswerth, Cochem, Landskrone, Sinzig, Duis-burg und Dortmund den derzeitigen Besitzern zu entreissen und derkölner Kirche wieder zu überweisen; dem Könige sollte an diesenReichsfesten kein weiteres Recht als der Anspruch auf freien Ein-und Ausgang vorbehalten bleiben. G-anz im Sinne der gegen denGrafen Adolf von Berg erlassenen Bulle werde er diesen zwingen,auf die in dem zwischen Sigfrid und dem Grafen geschlossenen Ver-trage bestimmte Sühnsumme zu verzichten und die für diese Summeihm verpfändeten Schlösser Lechenicb, Wied, Waidenberg, Rodenbergund Aspel, so wie das Städtchen Deutz ohne alle Entschädigungauszuliefern; den Grafen von der Mark werde er anhalten, dieVog-tei und das Gericht von Essen mit den dazu gehörigen Höfen demErzbischof zu ungestörtem Besitz zu überlassen, und dem Grafen vonVeldenz werde er das von demselben widerrechtlich occupirte Zel-tingen mit Gewalt entreissen. In dem Besitz der Schlösser Wassen-berg und Liedberg werde er den Erzbischof schützen und erhalten,und er werde ihm kräftigen Beistand leisten gegen den Herzog vonBrabant, den Grafen von Flandern und alle diejenigen, die es ge-lüsten würde, ihm diesen Besitz streitig zu machen. Im Falle Sig-frid es unternehmen wolle, die Festen Worringen, Isenburg, Werl,Menden, Raffenberg, Volmestein, Hallenberg und alle anderen wäh-rend seiner Gefangenschaft zerstörten kölner Schlösser wieder auf-zubauen, werde Adolf mit königlicher Macht gegen alle diejenigeneinschreiten, welche solchem Wiederaufbau wehren wollten. DiePrivilegien, die dem Erzbischof bezüglich der Zölle zu Andernachund Rheinberg von Kaisern und Königen ertheilt worden, werde erihm bestätigen und erneuen. In dem Besitz der der kölner Kirchevom König Rudolf übertragenen Schutzvogtei über das Kloster Corveiwerde er den Erzbischof schützen und sämmtliche der Corvei'schenKirche mit Gewalt entrissene Schlösser und Festungen werde er der-selben zurückerobern. Alle Forderungen, die Adolf noch von der