22 Einleitung. § 4.
Nach einer neuen Reise des Herausgebers nach den Nieder-landen, Paris und England erschien 1829 der zweite Band 1 ), welcherdie Chroniken und Biographieen der karolingischen Periode enthält.Den Anfang aber bilden die Geschichtsquellen des Klosters St. Gallen,bearbeitet von Udefons von Arx 2 ), welche mit dem alten Lebendes Stifters beginnen und bis zum Jahre 1233 unzertheilt beisammengelassen wurden. Das Leben des heiligen Ansgar bearbeitete fürdiesen Band Dahlmann.
Einen neuen sehr bedeutenden Fortschritt brachten die beidenBände Leges 1835 und 1837. Auch hier wurden einstweilen diealten Volksrechte noch bei Seite gelassen; erst 1863 erschien derdritte Band, welcher die Gesetze der Alamannen und Baiern vonJoh. Merkel, der Burgunden vonBluhme, der Friesen von Rieht -hofen bearbeitet enthält; 1868 im vierten Band das von Fr. Bluhmeund Alfred Boretius bearbeitete Recht der Langobarden; von diesenVolksrechten aber erscheinen jetzt neue Bearbeitungen in der Quart-Ausgabe. Die jüngeren Rechtsbücher blieben der Thätigkeit derRechtshistoriker überlassen, während die Reichstagsacten seit KönigWenzels Wahl von der historischen Commission übernommen sind.Von jenen beiden Bänden aber umfafst der erste die Capitularienbis 921, der zweite aufser neu aufgefundenen Supplementen Reichs-gesetze, kaiserliche Verordnungen, Rechtsprüche, Verträge und anderewichtige Urkunden bis 1313; hier ist namentlich aus den VaticanischenRegesten viel neues von erheblicher Bedeutung mitgetheilt. Ein An-hang enthält in völlig principloser Mischung unechte Capitularien,Synodalbeschlüsse und einige päbstliche Bullen. Die verfälschteCapitularien - Sammlung des Benedictus levita ist hier von demleider zu früh der Wissenschaft entrissenen Dr. Knust herausge-geben, welcher auf der Heimkehr aus Spanien in Paris am 9. October1841 verstarb 3 ). Seine Ausgabe wird ihren kritischen Werth be-haupten, aber die in der vorausgeschickten Abhandlung niederge-legten Untersuchungen sind von Paul Hinschius in seiner Ausgabeder Decretales Pseudo-Isidorianae (1863) zum Theil widerlegt undberichtigt. Diese beiden ersten Bände der Leges sind längst ver-
1 ) S. Archiv VI, 274—294. Der Plan des Unternehmens war in dieserZeit noch nicht so ausgedehnt wie später, weshalb hier noch sehr wichtigeStücke, wie die V. Eigilis, fehlen. Diese sind jetzt in den Ergänzungs-bänden nachgetragen.
2 ) Vgl. (Gerold Meyer von Knonau) P. Udefons von Arx, St. Gallen1874, 4, u. dess. Art. in d. Allg. D. Biogr. I, 615.
3 ) Seine sehr reichhaltigen und anziehenden Reisebriefe sind im ArchivVIE, S. 102—252, gedruckt.