510 Nachträge und Berichtigungen zum ersten Bande.
S. 304. P. Kehr, Die sog. Karolingische Schenkung von 774, HZ. LXX,S. 385—441, ist für die Echtheit und richtige Ueberlieferung der viel-besprochenen Stellen eingetreten, indem er in dem Vertrag vonQuierzy einen Theilungsvertrag für den Fall der gänzlichen Eroberungdes Langobardenreichs sieht, welcher zunächst bedeutungslos wurde,774 aber in den Vordergrund trat und Hadrians Reclamationen be-gründete, bis ein Abkommen um 776, dessen Nachweis später gegebenwerden soll, die Sachlage veränderte. H. v. Sybel hat am Schlufsseine abweichende Ansicht ausgesprochen.
S. 304, Anm. 3. Von Anastasius ist neuerdings ein Schreiben an denBischof Gauderich entdeckt, mit Nachrichten über die Auffindungder Clemens-Reliquien durch Constantin, der selbst, ohne sich zunennen, darüber geschrieben hat. Sehr scharfsinnig entwickelt darausJ. Friedrich die Ergebnisse für die Berichtigung der Geschichte Con-stantins und weist die späteren Interpolationen in den Gesta S. Cle-mentis nach; s. „Ein Brief des Anastasius bibliothecarius an denBischof Gaudericus von Velletri über die Abfassung der Vita cumtranslatione S. Clementis papae", Münch. S. B. 1892, S. 393—442. Vgl.auch E. Dümmler, NA. XVIII, 712.
S. 305. Eugenius Vulgarius hat den Seneca tragicus stark ausgebeutet,wie R. Peiper nachgewiesen hat in der Festschrift zur 250j. Jubel-feier des Magdalenengymn. zu Breslau, 1893, De Senecae tragoediarumlectione vulgata, p. 14.
S. 306, Anm. 4. Diese Translatio S. Benedicti ist von Holder-Egger nicht dem Ps. Anastasius, sondern einem anderen, etwasälteren Verfasser zugeschrieben.
S. 310, Anm. 1. Holder-Egger vermifst die Bemerkung, dafs der Ca-talogus Brixiensis wichtige und brauchbare Nachrichten enthält.
S. 310, Anm. 4. Dr. Germain Morin beschreibt in der Revue Benedic-tine vom 15. Mai 1893, S. 193—197, den Cod. lat. Monac. 343 saec.IX. vel X. Er enthält eine mit auffallender Kenntnifs des Griechischenverfafste Kritik der Uebersetzung des Psalters, wozu der griech. undlat. Text desselben gehörte, der aber in diesem Exemplar fehlt. Ver-schiedene Umstände weisen nach Mailand als Ursprung und M. ver-muthet in Sedulius den Urheber. Richtiger dürfte das bemerkens-werthe Werk der dortigen Sehottenkolonie zugewiesen werden.
S. 314. Zur Litteratur ist nachzutragen: K. Lamprecht, DeutschesGeistesleben unter den Ottonen, in Quiddes Zts. f. Geschichtswissen-schaft VII (1892) S. 1—40.
S. 324. Den Salzburger Benzo glaubt G. Schepfs zu erkennen ineiner Anführung des Theoderich von Hersfeld in seinem Commentar zuden Epp. catholicae. NA. XIX, 221.
S. 328. Zu der fabelhaften Legende von der angeblichen Translation„martirum Ebbekestorp quiescentium" von Hamburg nach Ebstorf(Leibn. SS. I) sind Supplemente gegeben im Catal. codd. hagiogr.