246 V. Staufer. § 1. Allgemeines.
scheint in ihnen die Beziehung auf einen Mittelpunkt; denn es hattewohl gelingen können, die kaiserliche Macht zu zerstören, aber diepäbstlicbe Herrschaft an ihre Stelle zu setzen, das Schwert desKaisers zum Werkzeug derselben zu machen, das war mifslungen.Damit verlieren nun aber auch die Einzelgeschichten viel von ihrerBedeutung; über die wichtigsten Begebenheiten finden wir baldnirgends mehr irgend genügende Nachrichten, bis es allmählich soweit kam, dafs das wichtigste Reichsgesetz, Karls IV goldene Bulle,in keiner einzigen Chronik erwähnt wurde. Schon für die ZeitFriedrichs II tritt die Bedeutung der Chronisten sehr zurück gegendie Briefe und Urkunden, welche in zunehmender Fülle vorhandensind 1 ).
In der auffallendsten Weise verschwindet ferner vom zwölftenJahrhundert an der Sinn für historische Forschung, für jene sorg-same und vorsichtige Erkundung der Vorzeit, welche noch ebenvorher so eifrig und gewissenhaft betrieben wurde. Wenn sich nochjemand mit den Werken der Alten beschäftigte, sagt Johann vonSalisbury, so lachten alle ihn aus und hielten ihn für stumpfsinnigerals einen Esel, ja als einen Stein 2 ). Wir haben ähnliche Klagenbereits aus den Tagen Ludwigs des Frommen und Heinrichs IV ge-hört, es ist die natürliche Wirkung einer unruhigen Zeit, die vonKampf und Streit erfüllt war, aber verschiedene andere Ursachentraten hinzu, welche namentlich die Beschäftigung mit ernstlichengeschichtlichen Studien verhinderten, während eine gewisse formaleBildung, die Kenntnifs der lateinischen Sprache, bis zur Mitte desdreizehnten Jahrhunderts selbst unter den Laien, weniger freilich inDeutschland, als in romanischen Ländern, verbreitet war und theil-weise auch die Kaiser dieses Zeitraums auszeichnete 3 ). Zu diesen
1 ) Ueber diese, welche hier zu berühren nicht möglich ist, orientierenBöhmers Regesta Imperii von 1198—1254, Stuttg. 1849, neu bearbeitet vonJ. Fieker, Innsbr. 1881 ff. Gesammelt sind sie in dem Codex diplomaticuset epistolaris Friderici II von Huillard-Breholles, 10 Bde. 4. 1852—1861,wozu u. a. Winkelmann, Acta Imperii inedita (1880) u. Epistolae saec. XIIIe regestis Pontt. Rom ed. C. Rodenberg (1883) hinzukommen.
2 ) Johannis Saresber. Metalog. I, 3: Poetae (et) historiographi habebanturinfames, et si quis ineumbebat laboribus antiquorum, notabatur et nonmodo asello Arcadiae tardior, sed obtusior plumbo vel lapide omnibuserat in risum.
3 ) Die Litteratur ist jetzt von dem persönlichen Einfluss derselben zuwenig abhängig, als dafs es nöthig wäre, hier diesen Gegenstand näher zuuntersuchen. Friedrieh I hatte keine gelehrte Bildung, wufste aber ihrenWerth zu sehätzen. Noch Bernhard zur Lippe heifst, als er Mönch wird,„religionem discens et litteras", obgleich er in der Hildesheimer Domschulegewesen war. Bemerkenswert!! für die Bildung der Frauen in dieser Zeit