4 IV. Salier. § 1. Allgemeines.
Umgebung sehr wohl zu schätzen'): hatte er doch seine Kämpfenicht allein mit weltlichen Waffen zu führen. Noch deutlicher sehenwir das bei seinem Sohne Heinrich V hervortreten, der sogareinen eigenen Historiographien auf seinem Römerzuge mit sich führteund Ekkehard zur Verfassung einer Geschichte des fränkischenReiches aufforderte. Sehr merkwürdig sind die anerkennendenWorte, mit welchen Wibald der gewichtigen Männer „de contu-bernio et disciplina imperatoris Heinrici senioris" gedenkt, die erbei seinem Eintritt in die königliche Kanzlei um 1122 noch vor-gefunden hatte: genau kannten sie die Form der an den Pabst zurichtenden Schreiben und duldeten keine Abweichung 2 ).
Die Herstellung äufserer Ordnung und Sicherheit durch Hein-rich II und Konrad, sowie die Begünstigung der Geistlichkeit unterHeinrich III und seine erfolgreichen Bemühungen für die Herstellungeiner strengeren Kirchenzucht, kamen in gleichem Mafse der Litte-ratur zu gute. Man rühmte bald sein Zeitalter als das goldene:viele Männer, heilst es in den Augsburger Annalen, gelangten durchseine Unterstützung zu hohem Ansehen in Wissenschaft und Kunst;die Studien waren überall im blühendsten Zustande 3 ). VornehmeKnaben wurden auch jetzt noch am Hofe erzogen, die kaiserlicheCapelle vereinigte zu allen Zeiten eine Anzahl ausgezeichneter Män-ner von gründlicher Bildung, doch tritt die Hofschule nirgends be-deutend hervor, und es war auch nicht nöthig, denn jene Schulen,deren Anfänge wir im vorigen Abschnitt betrachteten, hatten sichüberall zu selbständigem Gedeihen entwickelt und trugen nun ihrevolle Frucht.
Noch war die ganze Bildung geistlich; als etwas aufserordent-liches wird es wie Heinrich IV, so auch dem Pfalzgrafen Friedrich
Angl. III c. 288 (MG. SS. X, 475) war Heinrich IV „neque ineruditusneque ignarus."
') (Heinricus IV) „more patris sui clericos et maxime litteratos ad-haerere sibi voluit, hosque honorifice tractans nunc psalmis nunc lectionevel collatione sive scripturarum ac liberalium artium inquisitione secumfamiliarius occupavit." Ekkeh. a. 1106, MG. SS. VI, 239.
2 ) Ep. ad Eberh. Babenb. Bibl. I, 502.
3 ) „Hujus astipulatione et industria plurimi eo tempore in artibus, inaedificiis, in auctoribus, in omni genere doctrinae pollebant. Studiumubique famosissimum." Ann. August, ad a. 1041. Mailänder Clerikerpflegten damals „in Burgundia, in Teutonica aut in Francia" zu studieren,Land. Med. II, 35, MG. SS. VIII, 71. Auffallend ist die gleichzeitigeKlage Wülirams, die aber besonders auf die Entfremdung der Gram-matiker von theologischen Studien und die Unwissenheit der frommenLeute geht. Er hofft Besserung von dem Einflufs Frankreichs. Vgl.Giesebrecht II, 687.