Druckschrift 
VAn Gotteß|| gnaden/ vnser Wilhelms|| Hertzogen zu Gulich/ Cleue vnd Ber=||ge/ Grauen zu der Marck vnd|| Rauenszberg/ Herrn zu|| Rauenstein/ [et]c.|| Ordnung des gerichtlichen|| Procesz/ wie es damit hinfurter inn vnser|| Graffschafft Rauenßberg gehaltenn wer=||den soll/ im iar tausent fünfhon=||dert vnnd sechsvndfünf=||tzig außgangen.||
Entstehung
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landen außgangen.lviijsehens vnd straff geschehen zu lassen.Oweil auch durch manichfeldicheit vnd vnord-nung der wirdtzheuser vnnd herbergen / vill vner-bare handlungen vnd ander vnrath sich zutragennvnd verursacht werden / sall der ordnung vnd Policy die wir hiebeuor/ vnnd itzt widerumb derwegensonderlich außgain lassen / stracks nachkommenn /vnd van niemandt dargegen gehandelt oder fürge-nomen werden.So die Wücherliche Contracten / dergleichen Mo-nopolia oder fürkeuff / vnchristlich / wider Gottvnd Recht / auch in des Reichs ordnungen verbot-ten / sollen dieselbige vermög der vorgerurter Key-serlicher Maiestat Ordnung vnd Reformation derPolicy / van den Richterenn vnwirdig / krafftlofvnd vnbündig erkandt / declarirt / vnnd sunst nachaußweisung derselbenn Policy darmit gehaldennwerden.Es sullen auch geine fruchten / so noch auff demfeldt stain / verkaufft noch gegolden werden / Vnndso iemandt van in oder außwendigen befonden / dersolichs zu thuͦn vnderstünde / vnd vnseren vnderthanen derhalber gelt gegeben hette / oder geben wurde /Gollen vnsere Amptleuthe vnd Beuelhaber solichgelt mit Recht beschlain / vnd in vnsern behoiff inforderen / Auch die fürkeuffer / wa die in vnserennLanden ires beuelhs becreden wurden / van vnsertwegen darfür ansehen vnd straffen wie sich gebürt.AlleY ij