Druckschrift 
VAn Gotteß|| gnaden/ vnser Wilhelms|| Hertzogen zu Gulich/ Cleue vnd Ber=||ge/ Grauen zu der Marck vnd|| Rauenszberg/ Herrn zu|| Rauenstein/ [et]c.|| Ordnung des gerichtlichen|| Procesz/ wie es damit hinfurter inn vnser|| Graffschafft Rauenßberg gehaltenn wer=||den soll/ im iar tausent fünfhon=||dert vnnd sechsvndfünf=||tzig außgangen.||
Entstehung
Einzelbild herunterladen
 

Edict so in denlixAlle vorgerurte Articulen / dergleichenn vnseresonderliche Ordnungen vnd Policyen / so der Ar-men / auch wirdtzheuser vnd herbergen dergleichenwege vnd straissen halber/ vnd sunst außgegangen/vnd in diesem vnserm Edict zum theill gemeldet,sollen auff allen Herrn gedingen in beysein vnserAmptleuthe / Vögt / Richter / Scholtissen / Scheffen / vnd anderer vnser Onderbeuelhaber verlesen /vnd vort darauff / wie denselben seither dem letstenherrn geding nachkömen / fleissig erkündigt / die män-gell auffgezeichent / vnnd auffs fürderligst in vnse-re Cantzley verstendigt werden. Da aber gheinnherrn gedinge gehalten / sall man dissem zu allenvier Monaten also wie vorgemelt nachkommen.Demnach gesinnen wir an euch allen vnnd ie-deren insonderheit/ bey den Eyden vnd pflichtenndamit ir vns verwandt seyet / hiemit ernstlich be-uelhend / das ir euch vermög disses vnsers Edictsin allen seinen puncten vnd articulenn vnnachles-sig haldet vnd erzeiget / die vberfarer annemet / be-claget / zu Recht stellet / vrtheill vnd Recht darübersprechet vnd straffet / bey vermydung vnser höchsterstraff / vngnad / vnd bey verlierung ewer Ampter /Lehen / Priuilegien vnd gerechticheiden. Vnd ge-bieten auch euch allen vnseren vnderthanen vnd denvnsern / das ir vnsern Amptleuthenn / Beuelhabe-ren / Lehen / Schirms vnd anderen verwandten / vden vnseren vorgerürt/ in obgemelten sachen geho-sam / gutwillig vnnd gewertig seyet / die vberfarervnd vngehorsamen annemen / verfolgen / in hafftungbringen vnd straffen helffet. Daran geschicht vn-