landen außgangen.Amptleuthe vnd Beuelhaber mit ernstlichen fleißauffsehens haben sollen. Vnd wa darüber einicheknecht sich versamlen / auff der gardenn / oder sunstdurchziehen/ oder die vnderthanen vberfallen wur-den / Sollen vnsere Amptleuthe / Dögt / vnd andere Vnderbeuelhaber vnsere vnderthanenn darfürschützen vnd verchedingen / vnnd deßfals vnserennSchutzenmeister vnd Schützenn (wa die furhan-den) auch behulfflich sein. Imfall sie aber solichsbey sich nit allein vermöchten / so sall ein Ampt o-der Landtschafft den anderen mit den klockenschlagzu hilff kommen / wheren vnd redden helffen.Vnd nachdem eccliche knecht / so in vnseren Furstenthumben / landen vnnd gebiete gesessen / dennarmen vnderthanen durch das gantze Jar hin vndwidder / den meisten schaden / vberfal vnd beschwe-rung zufügen/ Sollen vnsere Amptleuthe vnd Be-uelhaber denselbigen ernstlich ansagen / irer handtierung vnd erbarer handtwercken außzuwarten.Vbelche dan daruber die arme leuth ferner zube-schweren nit vnderlassen wurden / sollen gefenck-lich angenomen/ vnd vns mit aller gelegenheit angezeigt werden / der notturfft nach darinnenn ha-ben zu beuelhen.Die kremer so frembt / vnbekande/ vnd van irerObericheit daher sie qwemenn / ires wandels nittgnugsam schein brechten/ vnd in iren worden vnndwesen sich vnerbarlich / ergerlich / oder verdechtlichhieltenn / sollenn durch die lande zuͦ ziehenn oderzuuer
Druckschrift
VAn Gotteß|| gnaden/ vnser Wilhelms|| Hertzogen zu Gulich/ Cleue vnd Ber=||ge/ Grauen zu der Marck vnd|| Rauenszberg/ Herrn zu|| Rauenstein/ [et]c.|| Ordnung des gerichtlichen|| Procesz/ wie es damit hinfurter inn vnser|| Graffschafft Rauenßberg gehaltenn wer=||den soll/ im iar tausent fünfhon=||dert vnnd sechsvndfünf=||tzig außgangen.||
Entstehung
Einzelbild herunterladen
verfügbare Breiten