Druckschrift 
VAn Gotteß|| gnaden/ vnser Wilhelms|| Hertzogen zu Gulich/ Cleue vnd Ber=||ge/ Grauen zu der Marck vnd|| Rauenszberg/ Herrn zu|| Rauenstein/ [et]c.|| Ordnung des gerichtlichen|| Procesz/ wie es damit hinfurter inn vnser|| Graffschafft Rauenßberg gehaltenn wer=||den soll/ im iar tausent fünfhon=||dert vnnd sechsvndfünf=||tzig außgangen.||
Entstehung
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in der Graffsch. RauenßbergxxxijOva aber der widdertheil an zulassung solicheseidts/ dardurch er vberzeugt wurde/ beschwerungtruege / vnnd in Recht gegründte vrsachen / warumbder eydt nit geschehen soll / darthunn wolte / dassel-big sall gehoirt / vnd furter vermög der Rechtenn/darüber erkandt werden.Van beschluß der sachen.An nu die Parthien ire notturfft fürbracht /auch ire beweisung vnd anders gethan haben /wes sie zu geniessen verhoffen / So soll in der sachēzu beschliessen / als bald zugelassen werden.Nach solchem beschlüß sollen Ghogreue / Richtervnd Scheffen / alß die Vrtheill sprecher / die Actavnd Gerichtshandlung wie die ergangen / für sichnemen / dieselbige mit hochstem fleiß / vnd irem be-sten verstande nach / wie sie das vermög irer pflich-ten schuldig / ermessen / vnd welcher theill das besteRecht / vnd seines fürtragens die beste fueg vnd be-weisung hab / erwegen / die vrtheil daruff grundennvnd fassen endtlich vnd schließlich / vnd nit mit farbehaltung oder vff condition vnd furwarden/ wa dißses oder das / anders beibracht vnd bewiesen werdenkhündte / etc.Vnd nachdem an etlichen oꝛtern mißbꝰeuchlichgehalten wirdt / das dieselbige einem ieden vf seinersuchenn / des gegentheils vnerfordert / on einichefürgehende erkanthnuß der sachen / sonderliche be-schei