Das ein yeder sein Ambt ehrbarlichvnd crewlich bediene.Eschlieslich sollen vnsere Ambleutt vnndBeuelhaber vnsere Ambter zu vnserm meisten nutz vnnd besten / auch beschutzungvnd beschirmung vnser vnderthanen / er-barlich vnnd trewlich bedienen / handt-haben vnnd verthedingen / vnnd sich inn sollichen jrendienste halten / als getrewen Ambtleuten / dienern vndBeuelhabern zuthun geburt. Gegeben zu Dusseldorffvnder vnserm hierauff getruckten Secret siegelam letzten tage Octobris / Anno funffze-henhundert vnd im acht vndfunfftzigsten.
Druckschrift
Ordnung wes vnser || Wilhelms Hertzogen zu Gulich || Cleue vnnd Berge/ Grauen zu || der Marck vnnd Rauenszberg/ || Herren zu Rauenstein / [et] c.|| Ambtleut vnnd Beuelha-||ber in bedienung irer ||Ambter sich zu-||halten
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