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Ein verschlossenes Land
Entstehung
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36 Zweites Kapitel.

darauf bedacht, sich während ihrer Amtsdauer durch Er-pressungen auf möglichst schnelle Weise für den von ihnenerlegten Preis mit Nutzen bezahlt zu machen. Die Stellenwerden eben nur als Einnahmequellen betrachtet, die soschnell und so weit ausgesogen werden müssen, wie derkurze Aufenthalt einem jeden gestattet; dass das unglück-liche Volk dadurch einer beständigen systematischen Aus-raubung überliefert wird, thut dabei wenig zur Sache —die Regierung befolgt und erreicht dabei zwei Zwecke, deneinen, indem sie durch den häufigen Verkauf der Aemterihren Seckel füllt, den andern, indem sie eine Annäherungder Beamten an das Volk von vornherein verhindert, undzwischen beiden gleichsam eine beständige Schranke aufrichtet.Ein jeder höhere Beamte ist verpflichtet, zweimal imJahre einen Bericht an den König über jeden ihm unter-gebenen Beamten abzustatten, und je nach dem Ausfalldieses Berichts wird über den Betreffenden verfügt. Nunist es aber einleuchtend, dass wie die Verhältnisse einmalliegen, diese Berichte an und für sich eine zu gute Quelledes Einkommens bilden, als dass diejenigen, die sie zu er-statten haben, sie nicht auf möglichst vortheilhafte Weisefür sich ausbeuten sollten. Dieses allgemeine Ueberwachungs-system der Beamten seitens ihrer Vorgesetzten schreibt sichschon aus alten Zeiten her, und man scheint früher die Mög-lichkeit oder die Wahrscheinlichkeit der Bestechlichkeit beiAbfassung solcher Rapporte nicht allein vorausgesehen, son-dern auch versucht zu haben, dem vorzubeugen. Es existiitenämlich eine eigene Behörde, deren besondere und aus-schliessliche Aufgabe es war, das Betragen der Beamten, hochund niedrig, zu überwachen; über dieselbe berichtet das schonmehrfach erwähnte japanesische Werk „Tschaosian mono-gatari" folgendermaassen : „Ueber jeden Kreis ist überdiesnoch ein eigener Beamter gesetzt, dessen Titel: Sjun ts'harsä(d. h. umherziehender Inspector) seine Bestimmung bereits